Naturschutz
Naturschutz für biologische Vielfalt
Naturschutz wird in Rheinstetten seit Mitte der 1980er Jahre als eine wichtige kommunale Aufgabe verstanden. Ausgelöst durch die Wiederansiedelung des Weißstorches wurde in den Landschaftsräumen der Rheinniederung und der Hardt eine Biotopvernetzung konzipiert, umgesetzt und bis heute weiterentwickelt, die allgemein als vorbildlich und einzigartig anerkannt wird.
Ergänzt wird dies durch verschiedene Artenschutz- und Modellprojekte. Insgesamt 10 Naturschutzpreise, u. a. der Europäische Naturschutzpreis, der Naturschutzpreis Baden-Württemberg sowie die Auszeichnung als vorbildliche Storchengemeinde Europas belegen dies. Praktisch die komplette Rheinniederung steht heute unter Natur- bzw. Landschaftsschutz.
Biotopvernetzung - Vorteile für Mensch und Natur
Die Stadt Rheinstetten besitzt Anteile an den beiden naturräumlichen Einheiten „Nördliche Oberrhein-Niederung“ und „Hardtebenen“. Die Trennlinie zwischen beiden Räumen stellt die Hochgestadekante dar. Naturgemäß besitzt die Niederung, auf Grund ihres geringen Grundwasserflurabstandes und ihrer Nähe zum Rhein, vor allem Biotoptypen, die durch Feuchtigkeit geprägt sind. Im Gegensatz dazu bieten die grundwasserfernen, sandig-kiesigen Hardtebenen Lebensräume für oft konkurrenzschwache Arten, die sich nur auf trockenwarmen Standorten behaupten können.
Beide Naturräume verdanken ihre Existenz dem Rhein. Zunächst hat er die ganze Rheinebene mit Kiesen und Sanden gefüllt, um sich nach der letzten Eiszeit mit einem sich immer wieder verändernden Flussbett in diese Ablagerungen einzugraben. So wurde die heutige Rheinniederung geschaffen, deren zahlreiche Schluten (ehemalige Altarme) Zeugnis einer bewegten Vergangenheit geben.
Wie fast überall wurden auch in Rheinstetten über Jahrzehnte hinweg Feuchtgebiete trocken gelegt, Streuobstbäume nicht mehr gepflegt und Wiesen in Äcker umgebrochen. Für viele Tier- und Pflanzenarten verschlechterten sich dadurch die Lebensbedingungen, manche Arten verschwanden völlig. Auch Weißstörche konnten in dieser Landschaft nicht mehr leben. Sie können erfolgreich nur dort brüten, wo es noch feuchte Wiesen und Weiden gibt, wo man Teiche und Weiher findet und das Grünland nur extensiv bewirtschaftet wird.
In Rheinstetten hat man Mitte der 1980er Jahre erkannt, dass im Zuge der „modernen“ Entwicklung die naturnahe Landschaft der Rheinniederung verloren gegangen war. Der Weißstorch als Leittier und in seinem Gefolge etliche weitere Arten sollten wieder einen Lebensraum bekommen. 1985 wurde der Förderkreis Weißstorch gegründet, 1987 startete die Biotopvernetzung in der Rheinniederung. Seit 1992 wurden auch auf der Hardt im Rahmen einer weiteren Biotopverbundkonzeption Lebensraumverbesserungen für die Tier- und Pflanzenwelt vorgenommen. Seitdem hat sich viel getan.
Ausgangspunkt aller Maßnahmen war der Bereich um das Wasserwerk Neuburgweier. Der Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen durch chemische Spritzmittel war neben dem Naturschutz ein weiteres wichtiges Argument, hier mit der Umwandlung von Äckern in Wiesen zu beginnen.
Seit damals hat sich viel getan. Über 40 neue Kleingewässer wurden durch die Stadt angelegt und bieten Lebensraum für Amphibien, Libellen und andere Tiere. Mehr als 3.000 Streuobstbäume und über zweieinhalb Kilometer Feldhecken wurden neu gepflanzt und gliedern die Landschaft. Aus einst intensiv genutzten Ackerflächen wurde wieder ein ausgedehnter Komplex wertvoller Lebensräume geschaffen.
Folgerichtig ist heute fast die gesamte Rheinniederung als Natur- oder Landschaftsschutzgebiet geschützt. Ohne die Unterstützung durch die Rheinstettener Landwirte wäre dieser Erfolg nicht möglich gewesen, haben Sie doch auf vielen Hektar Fläche die frühere Ackernutzung zugunsten artenreicher Wiesen aufgegeben.
Schutzgebiete
Rheinstetten kann mit einer beeindruckenden Schutzgebietstatistik aufwarten: Bei einer Gemarkungsfläche von 3.229 Hektar gibt es in Rheinstetten 309 Hektar Naturschutzgebiete, ca. 1.500 Hektar Landschaftsschutzgebiete und 9 Hektar flächenhafte Naturdenkmale.
Kurzbeschreibungen, Bilder, Karten sowie die Verordnungstexte der einzelnen Schutzgebiete bietet der Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg unter UDO (Umwelt-Daten und -Karten Online)
Naturschutzgebiete
- Allmendäcker
- Sandgrube im Dreispitz-Mörsch
- Altrhein Neuburgweier
- Naturschutzgebiet Rheinniederung zwischen Au am Rhein, Durmersheim und Rheinstetten
- Fritschlach
Landschaftsschutzgebiete
- Hardtwald bei Ettlingen und Rheinstetten
- Rheinniederung zwischen Insel Aubügel und Neuburgweier mit flächenhaften Naturdenkmalen
Landschaftspflege
Wilde Natur gibt es in Mitteleuropa außer in einigen Alpenregionen schon lange nicht mehr, unsere Landschaft ist seit vielen Jahrhunderten intensiven Einflüssen des Menschen ausgesetzt. Vor allem durch frühere land- und forstwirtschaftliche Nutzungen ist das heutige Landschaftsbild, sind viele wertvolle Biotope mit ihrem charakteristischem Arteninventar entstanden. Heutige „moderne“ Nutzungen gefährden viele dieser Biotope, sei es durch zu intensive Nutzung, oder auch durch fehlendes Nutzungsinteresse.
Hier setzt der Naturschutz mit Landschaftspflegemaßnahmen an, mit denen eine naturnahe, gebietstypische Kulturlandschaft erhalten und weiterentwickelt werden soll. Dies erfolgt durch vielfältige Maßnahmen. Dazu gehören ein fachgerechter Schnitt der heranwachsenden Obstbäume, die Verjüngung von Feldhecken, das Nachpflanzen abgestorbener Bäume, die Mahd von Hochstaudenfluren oder auch die Beseitigung unerwünschter Verbuschungen. Auch die Landwirte spielen eine wichtige Rolle. Durch den Abschluss von Extensivierungsverträgen verzichten Sie auf vielen Flächen auf eine intensive Ackernutzung. Stattdessen wurden Wiesen angelegt, die von den Landwirten gepflegt werden.
Früher spielte in Rheinstetten die Tierhaltung in der Landwirtschaft eine wichtige Rolle – sei es als Arbeitstiere oder zur Milcherzeugung. Beides ist heute verschwunden. Beweidung kann aber bei entsprechender Tierauswahl und Steuerung einen wesentlichen Beitrag zu einer naturschutzorientierten Landschaftspflege leisten. Deshalb wurde in den vergangenen Jahren wieder eine Beweidung von Flächen in der Rheinniederung mit Hinterwälder Rindern initiiert – eine robuste und leichte Tierrasse, die gerade auch zur Beweidung feuchter Flächen gut geeignet ist.
Nicht auf Anhieb verständlich sind Pflegeeingriffe, die gelegentlich in Feuchtgebieten notwendig werden. Gerade die flachen Kleingewässer verlanden sehr schnell, wobei Lebensräume für spezialisierte Arten verloren gehen. In früheren Zeiten – vor seiner Regulierung – hat der Rhein immer wieder neue Gewässer geschaffen. Dies kann er heute mit seinem festgelegten Flussbett nicht mehr. Um die auf diese Lebensräume angewiesenen Arten zu erhalten, muss deshalb „künstlich“ nachgeholfen werden. Hier wird deshalb von Zeit zu Zeit mit dem Bagger eingegriffen um wieder „junge“ Standortbedingungen zu schaffen. Auch der Naturschutz kommt eben ohne Technik nicht mehr aus.
Licht aus - Sternenhimmel an: So schützen Sie unsere nächtliche Natur
In den letzten Jahren hat sich in der Umweltdiskussion der Begriff der Lichtverschmutzung etabliert. Damit werden negative Auswirkungen von Beleuchtungen auf die Umgebung umschrieben wie direkte Blendung, Aufhellung des Nachthimmels, Störung lichtsensibler Tiere oder auch der menschlichen Nachbarschaft. Ein erheblicher Teil dieser Lichtverschmutzung kann durch Maßnahmen wie Optimierung der Leuchtentechnik, Reduzierung von Lichtstärke / Farbtemperatur sowie Begrenzung der Beleuchtungszeiten vermieden werden – ohne dass darunter der wirklich erforderliche praktische Nutzen der Beleuchtung leiden muss.
Ein Großteil unserer Tierwelt ist nachtaktiv – so zählen bei den Schmetterlingen über 90 % bzw. über 3.300 Arten zu den Nachtfaltern. Alle Nachttiere haben sich über Jahrmillionen an die Dunkelheit angepasst und können durch künstliches Licht massiv gestört, an der Fortpflanzung gehindert oder bei schlecht konstruierten Leuchten sogar direkt getötet werden. Aber auch auf den Biorhythmus von uns Menschen kann sich zu viel nächtliches Licht negativ auswirken, z.B. in Form von Schlafstörungen.
Ein Mindeststandard gegen zu viel Licht ist im Naturschutzgesetz geregelt. So sind Eingriffe in die Insektenfauna durch künstliches Licht im Außenbereich zu vermeiden und die Beleuchtung von Gebäudefassaden ist im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. September ganztägig und vom 1. Oktober bis zum 31. März in den Stunden von 22 Uhr bis 6 Uhr verboten.
Dieses Beleuchtungsverbot gilt damit für fast alle Gebäude, egal ob privat oder öffentlich. Eventuelle Ausnahmen sind genehmigungspflichtig.
Jedoch sollten nicht nur Fassadenbeleuchtungen, sondern sämtliche Lichtquellen rund um Haus und Garten kritisch hinterfragt werden. Muss es wirklich an so vielen Stellen so lange so hell sein?
Einige Tipps für einen bewussten Umgang mit Licht:
- Nicht heller als zwingend nötig, möglichst geringe Lumen-Werte (lm) einsetzen
- Lichtaustritt nur nach unten. Streulicht zur Seite und vor allem nach oben vermeiden
- Je gelber das Licht (bis hin zu orange oder sogar rot), desto besser. Niedrige Farbtemperaturen bis maximal 2700 Kelvin nutzen. Ideal ist die Lichtfarbe Amber
- Beleuchtung nur so lange man sie wirklich benötigt. Hier helfen Bewegungsmelder, Dauerlicht zu vermeiden
- Licht nur zur Wegesicherung und Orientierung. Kein Außenlicht für „dekorative“ Zwecke - speziell in Gärten
- Bei Dunkelheit und beleuchteten Innenräumen Rollläden, Fensterläden oder Jalousien schließen.
Nicht nur die Natur, sondern auch Ihre Nachbarschaft hat es vielleicht nachts gerne dunkel und kann durch Außenbeleuchtung beeinträchtigt werden.
Speziell an Unternehmen richtet sich die Kampagne #lichtbewusstsein der IHK Karlsruhe.
Auf dieser Internetseite der IHK finden Sie umfangreiche Informationen und Planungshilfen rund um das Thema betriebsgerechter und umweltverträglicher Beleuchtung. Mit dem Prädikat #lichtbewusstsein werden Unternehmen ausgezeichnet, die durch den bewussten Einsatz von Außenbeleuchtung den Schutz der Nacht berücksichtigen und damit einen wichtigen Beitrag zur Biodiversität, Energieeinsparung und zu einem ästhetischen Ortsbild leisten.



