Barrierefreiheitserklärung

Die Stadt Rheinstetten ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt www.rheinstetten.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Verlinkte PDF-Dateien sind teilweise noch nicht barrierefrei. Diese werden von den zuständigen Fachämtern nach und nach umgewandelt. Neu hinzukommende Inhalte werden barrierefrei gestaltet.
  • Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können.
  • Alternativer Text in Bildergalerien: Unsere Bildergalerien sollen bildliche Eindrücke von Festen, Feiern, etc. vermitteln. Den Bildergalerien sind eine erklärende Überschrift bzw. ein kurzer Beschreibungstext zum Inhalt vorangestellt.

Wir bemühen uns, diese Punkte so schnell wie möglich zu bearbeiten, sofern die Umsetzung derzeit keine unverhältnismäßige Belastung nach § 10 Absatz 2 L-BGG darstellt.

Für die nicht barrierefreien Inhalte, für die wir derzeit keine barrierefreie Alternative anbieten, können Betroffene jedoch unter den unten genannten Kontaktmöglichkeiten mit uns Kontakt aufnehmen, damit wir ihnen zu ihrem Anliegen Lösungsmöglichkeiten oder eine persönliche Beratung anbieten können.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 04.08.2026 erstellt.

Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2 Ziffer 1 der Durchführungsverordnung zum Landesbehindertengleichstellungsgesetz (L-BGG-DVO).

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Haben Sie Mängel bei den Inhalten auf unserer Seite www.rheinstetten.de bemerkt, dann wenden Sie sich gerne an uns. Ihr Feedback können Sie an diese Adresse richten:

Stadt Rheinstetten

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Rappenwörthstraße 49
76287 Rheinstetten

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Landeszentrum Barrierefreiheit

Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

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