Vereine
Vereinsförderung
Örtliche Vereine und Vereinigungen können auf Grundlage der Vereinsförderrichtlinien von der Stadt Rheinstetten Zuschüsse erhalten.
Welche Zuschüsse gibt es?
- Ehrengaben bei Vereinsjubiläen
- Jährliche Unterstützungen
- Allgemeine Grundförderung
- Besondere Jugendförderung
- Besondere Zuschüsse
- Zuschüsse für Sportplatzpflege
- Zuschüsse für Leistungen des Stadtbetriebs
- Sportstättensanierungsförderung
- Jugendpflege
Wie gründe ich einen Verein?
Sportlerehrung für herausragende sportliche Leistungen
Die Stadt Rheinstetten ehrt seit 2004 einmal jährlich Einzelsportler/-innen und Mannschaften der Rheinstettener Vereine und Vereinigungen, die besondere sportliche Leistungen erbracht haben. Ebenso geehrt werden Einzelsportler/-innen, die in Rheinstetten wohnhaft sind, aber einem externen Verein oder einer Vereinigung angehören.
Die Meldungen der zu Ehrenden sind bis Ende des Jahres, in dem die Ausschreibung erfolgt, beim Amt Büro OB - Bürgerschaftliches Engagement, vorzulegen.
Die Ehrungen erfolgen durch den/die Oberbürgermeister/-in im Rahmen der jährlich stattfindenden Sportlerehrung.
Geehrte Leistungen im Überblick
- 1. - 10. Platz bei Olympischen bzw. Paralympischen Spielen, Welt- und Europameisterschaften
- 1. - 3. Platz bei Deutschen, Süddeutschen, Baden-Württembergischen, Badischen und Landesmeisterschaften
- 1. Platz bei Nord- oder Südbadischen Meisterschaften sowie Bezirksmeisterschaften
- 1. Platz bei Kreismeisterschaften auf Jugendebene im Alter von 6 - 18 Jahren
- Andere besonders anerkennenswerte und bedeutende Leistungen wie Ligameisterschaften oder Aufstiege in die nächsthöhere Klasse bzw. Meisterschaften vergleichbarer Wettkämpfe.
Bei verschiedenen Preisen in der gleichen Disziplin innerhalb eines Jahres wird die ranghöchste Leistung geehrt. Voraussetzung ist eine vollständige Meldung. Grundlage ist die Ehrenordnung im Ortsrecht.
Erhebungsbogen für Mannschaften
Um die Preisträgerinnen und Preisträger zusammenstellen zu können, benötigt die Stadt Rheinstetten die Unterstützung der Vereine.
Bitte füllen Sie die Erhebungsbögen für Einzelsportler (PDF|108 KB) und Mannschaften (PDF|107 KB) bis spätestens Mitte Januar jedes Jahres aus.
