Sozialfonds
Das Sonderkonto des Sozialfonds für Bedürftige gibt der Stadt Rheinstetten die Möglichkeit, hilfsbedürftigen und unverschuldet in Not geratenen Menschen schnell und unbürokratisch zu helfen. Unterstützung in Notsituationen kann dadurch erfolgen, dass Menschen eine Spende zugunsten des Sozialfonds leisten.
Eine Spendenbescheinigung für Spenden ab 301 Euro schickt Ihnen die Stadtverwaltung Rheinstetten entsprechend den Bestimmungen des Spendenrechts nach Ablauf des vorgeschriebenen Verfahrens unaufgefordert zu. Spenden bis 300 € werden vom Finanzamt ohne Spendenbescheinigung gegen Vorlage des Kontoauszuges anerkannt.
Bankverbindungen
Spar- und Kreditbank Rheinstetten eG
IBAN: DE23660614070000000116
BIC: GENODE61RH2
Sparkasse Karlsruhe
IBAN: DE13660501010001044916
BIC: KARSDE66
Verwendungszweck
Wenn Sie spenden, geben Sie auf Ihrem Überweisungsträger bitte Ihren Namen, Ihre Anschrift sowie den gewünschten Verwendungszweck („Spende Sozialfonds“) an. Vielen Dank.
Eine eindeutige Zuordnung ist ohne diese Angaben nicht möglich.
Hintergrundinformationen:
Wie finanziert sich der Sozialfonds?
Der Sozialfonds zur Unterstützung bedürftiger Menschen in der Stadt Rheinstetten, so der offizielle Name, finanziert sich in erster Linie aus zweckgebundenen Spenden von Privatpersonen, Unternehmen, Vereinen oder anderen Organisationen. Auch die Erstattungen für überschrittene Veröffentlichungskontingente in "Rheinstetten aktuell" (0,01 €/Zeichen) kamen in den vergangenen Jahren diesem sozialen Zweck zugute. Erzielte Zinseinnahmen aus den vorhandenen Mitteln fließen ebenfalls wieder direkt in den Fonds. Zuschüsse aus dem städtischen Haushalt gibt es keine. Erfreulicherweise verzeichnet der Sozialfonds ein konstant gutes Spendenaufkommen, so dass bisher alle berechtigten Anträge aus den vorhandenen Mitteln auch tatsächlich bewilligt werden konnten.
Wann tritt der Sozialfonds ein und leistet unbürokratische Hilfe?
Damit der Fonds seinen Zweck erfüllen und Menschen in besonderen Notlagen helfen kann, müssen selbstverständlich einige Voraussetzungen erfüllt sein. So muss es sich um eine nachgewiesene Notlage bzw. kurzfristige Hilfe handeln. Die Notlage darf nicht selbst verschuldet sein und die Hilfe ist grundsätzlich nachrangig (vorrangig sind insbesondere Leistungen der Sozialämter, Versicherungsträger etc. nach den jeweiligen gesetzlichen bzw. vertraglichen Ansprüchen).
Was sind typische Notlagen?
Dies kann zum Beispiel die Ersthilfe nach einem Wohnungs- oder Hausbrand sein, wenn die Geschädigten keine verfügbaren Mittel haben, die Versicherung nicht oder nicht schnell genug greift. Typische Fälle bei Familien sind auch nicht einlösbare Ansprüche, z. B. wenn sich Unterhaltspflichtige kurzfristig ihrer Verpflichtung entziehen und Alleinerziehende mit Kindern dadurch plötzlich in finanzielle Not geraten. Bei Senioren geht es häufig um die Verhinderung einer drohenden Unterversorgung oder gar Verwahrlosung sowie um die Förderung der Kommunikation bei Alleinlebenden.
Welche Kosten übernimmt der Sozialfonds?
Einige Beispiele: Für Obdachlose, die kurzfristig untergebracht werden müssen, wird Bettwäsche beschafft. Im Rahmen der Familienhilfe werden in bestimmten Fällen Spielsachen für Kinder angeschafft oder Mitgliedsbeiträge für Vereine und für besondere Schul- oder Sprachförderung übernommen. „Uns ist es enorm wichtig, dass benachteiligten Kindern und Jugendlichen ein ordentlicher Bildungsabschluss ermöglicht wird“, erklärt Julian Schwaninger. „Das ist die beste Grundlage, um aus dieser Spirale heraus zu kommen.“ Aber auch Sozialprojekte wie das Internet-Café und das Gabenlädchen werden unterstützt. Nicht übernommen werden dagegen Kosten der regelmäßigen Kinderbetreuung (Kita-Gebühren usw.), da es hierfür andere Leistungen über die Sozialämter gibt. Weitere Fälle waren u.a. die Beschaffung von Sportschuhen für zwei Kinder einer alleinerziehenden Mutter, damit die beiden weiter ihren Sport im Verein betreiben konnten oder die sehr kurzfristig notwendige Ersatzbeschaffung einer defekten Waschmaschine für die alleinstehende Mutter eines Kleinkindes.
Werden auch ehrenamtliche Leistungen unterstützt?
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Ehrenamtliche unterstützt werden, wenn deren Tätigkeit dazu dient, eine Notlage von hilfebedürftigen Menschen zu vermeiden oder deren Lebensverhältnisse nachhaltig zu verbessern. Aus dem Sozialfonds können in solchen Fällen diejenigen Ausgaben erstattet werden, die die Ehrenamtlichen aus privaten Mitteln ausgelegt haben.
Wie werden die Anträge geprüft?
Alle Anträge werden zuerst im Sozial- und Ordnungsamt, Bereich Sozialberatung, eingehend geprüft. Neben der Überprüfung schriftlicher Unterlagen spielt hierbei vor allem das persönliche Gespräch mit den Betroffenen eine wichtige Rolle. Dabei kann auch geklärt werden, ob es andere vorrangige Hilfsansprüche gibt und welche begleitenden Maßnahmen notwendig sind, um die Situation möglichst nachhaltig und dauerhaft zu verbessern. „Aber auch da helfen wir dann natürlich bei den Antragsformularen und stellen Kontakt zu den richtigen Stellen her“, so Schwaninger. „Schließlich ist in den meisten Fällen Eile geboten.“ Wichtig ist, dass die Hilfesuchenden zunächst alle rechtlichen Ansprüche ausschöpfen. Selbstverständlich prüft die Sozialberatungsstelle auch, ob nach Gewährung einer Hilfe Rückforderungen gegen Dritte geltend gemacht werden können.
Ich habe gespendet. Und dann?
Regelmäßig gehen bei der Stadt Rheinstetten Spenden für den Sozialfonds ein: während des ganzen Jahres und zur Weihnachtszeit insbesondere. Wir freuen uns über die große Hilfsbereitschaft und bedanken uns herzlich.
Aufgrund rechtlicher Vorschriften können wir eine Spendenbescheinigung (ab 301 Euro, darunter ist als Nachweis für das Finanzamt die Vorlage eines Kontoauszuges ausreichend) und unser Dankesschreiben an Sie leider erst ausstellen, wenn der Gemeinderat Ihre Spende in der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses genehmigt und angenommen hat. Diese Annahme erfolgt in der Regel viermal im Jahr. Die Vorgaben führen dazu, dass Sie unter Umständen erst nach ein paar Wochen von uns hören. Wir bitten Sie hierfür um Verständnis.
