Photovoltaik
Kommunales Förderprogramm „Photovoltaik an Wohngebäuden“
Zum 31.12.2025 hat der Gemeinderat Rheinstetten das Förderprogramm eingestellt. Es sind keine weiteren Förderanträge mehr möglich.
Bewilligte Projekte können innerhalb der in den Förderrichtlinien gesetzten Frist von 18 Monaten umgesetzt werden und der Auszahlungsantrag innerhalb von drei Monaten nach Fertigstellung gestellt werden.
Wie ist der Ablauf?
Bei vorliegender Bewilligung:
- Angebot beauftragen bzw. Stecker-Solarmodul kaufen
- Anlage installieren (lassen) und in Betrieb nehmen
- Im Marktstammdatenregister eintragen (lassen)
- Auszahlungsantrag stellen und entsprechende Anlagen beilegen
- Nach vollständiger Einreichung und Prüfung erfolgt die Auszahlung der Fördersumme
Flyer, Förderrichtlinien und Formulare
| Typ | Name | Datum | Größe |
|---|---|---|---|
| Auszahlungsantrag V2.3 Förderprogramm Photovoltaik (PDF|301 KB) | 06.06.2024 | 301 KB | |
| Flyer Förderprogramm Photovoltaik (PDF|439 KB) | 06.06.2024 | 439 KB | |
| Förderrichtlinien Förderprogramm Photovoltaik v2.1 (PDF|522 KB) | 06.06.2024 | 522 KB |
Sie haben weitere Fragen?
Gerne beraten wir Sie telefonisch oder per E-Mail über das Förderprogramm.
Eine kostenlose Erstberatung zu den Anlageprojekten sowie zu weiteren energetischen Maßnahmen erhalten Sie bei der Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsruhe unter: https://zeozweifrei.de/energieberatung.
Wie viel Solarstrom das eigene Dach liefern kann, finden Sie kostenfrei unter www.solaratlas-kreiska.de.

