Umlegungsgebiete
Aktuelle Umlegungsverfahren
Derzeit gibt es keine neuen Umlegungsverfahren.
Allgemeines zu städtebaulichen Umlegungsverfahren
Die Baulandumlegung ist ein gesetzlich geregeltes Grundstückstauschverfahren.
Zuteilung: Die Grundstückseigentümer erhalten für ihre in der Regel ungünstig geformten und schlecht erschlossenen Grundstücke neue und grundsätzlich gleichwertige Grundstücke. Diese eigenen sich für die vorgesehene Nutzung: entweder, weil sie im Bebauungsplan vorgesehen sind oder, falls dieser fehlt, entsprechend der zulässigen Nutzung im betreffenden Ortsteil.
Sonstige Rechtsverhältnisse werden in der Umlegung in der Regel nur ihrem Inhalt nach umgestellt. Ein Wechsel der Person des Eigentümers liegt nicht im Rahmen des Verfahrens. Des Weiteren wird durch die Umlegung der Landverlust gerecht verteilt, der aus der Bereitstellung der benötigten Verkehrs- und Grünflächen entsteht. Dies wird als Flächenabzug bezeichnet.
Gesetzliche Grundlage
Die gesetzliche Grundlage zur Bodenordnung (Umlegung) bilden die §§ 45 - 84 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit der Verordnung der Landesregierung und des Wirtschaftsministeriums zur Durchführung des Baugesetzbuchs (BauGB-DVO).
Zuständigkeit
Zuständig für die Umlegung ist die Stadt Rheinstetten. Die Durchführung ist dem Umlegungsausschuss übertragen. Der Umlegungsausschuss besteht aus sechs Mitgliedern des Gemeinderates und dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden. Weitere beratende Sachverständige können zusätzlich in den Umlegungsausschuss bestellt werden. Er ist nicht an Weisungen des Gemeinderates oder der Gemeindeverwaltung gebunden.
Einleitung des Umlegungsverfahrens
Der Umlegungsausschuss fasst den Umlegungsbeschluss nach Anhörung der Eigentümer. Damit wird das Verfahren rechtlich eingeleitet. Dieser Beschluss ist öffentlich bekanntzumachen.