Klimaschutzkonzept
Kommunale Wärmeplanung mit Energieplan
Die Stadt Rheinstetten ist als Große Kreisstadt nach dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) dazu verpflichtet, bis Ende 2023 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Instrument, das einen Handlungsleitfaden für die klimaneutrale Wärmeversorgung in Rheinstetten bis 2035 umfasst und alle paar Jahre fortgeschrieben werden muss.
Die kommunale Wärmeplanung wurde gemeinsam mit der Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsruhe erstellt. Die Veröffentlichung nach § 27 Absatz 5 können Sie hier als Endstand für das Jahr 2023 herunterladen.
Der Energieplan entspricht nicht einer kommunalen Wärmeplanung, wie sie aktuell auf Bundesebene im Rahmen eines zukünftigen Gesetzes zur Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze diskutiert wird. Folglich leiten sich aus dem vorliegenden Plan auch keine Rechtsansprüche bzgl. einer zukünftigen Verknüpfung mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab.
Überarbeitung
Der Energieplan wurde nach Hinweisen des Regierungspräsidiums Karlsruhe nochmals überarbeitet und steht nach Freigabe nun als finale Version zum Download zur Verfügung.
Kommunale Wärmeplanung in Rheinstetten
Kommunale Wärmeplanung in Rheinstetten - finale überarbeitete Fassung (PDF|5 MB)
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