Finanzen

Jahresabschluss

Nach dem Regelwerk des Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens auf doppischer Basis (Kommunale Doppik) hat die Stadt Rheinstetten zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Bestandteile des Jahresabschlusses sind nach § 95 Gemeindeordnung die Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und Bilanz. Zudem ist der Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Der Jahresabschluss gibt einen Überblick über die wirtschaftliche Lage und die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Rheinstetten im jeweiligen Rechnungsjahr.

Eröffnungsbilanz

Jahresabschlüsse

Steuersätze

Gewerbesteuer

Hebesatz Steuerhöhe
Rückwirkend zum 01.01.2022 400 v. H.

Grundsteuer

Hebesätze (ab 01.01.2025) Steuerhöhe
Hebesatz A
(landwirtschaftliche- und forstwirtschaftliche Grundstücke, Stückländereien)
840 v. H.
(325 v. H. 2017 - 2024)
Hebesatz B
(bebaute und unbebaute Grundstücke, Stückländereien)
 200 v. H.
(360 v. H. 2017 - 2024)

Hundesteuer

Steuerobjekt Steuerhöhe
Ersthund 90 €
Zweithund 180 €
Jeder weitere Hund 180 €
Zwinger* 180 €

*Hundezüchter, die mindestens zwei rassereine Hunde der gleichen Rasse, darunter eine Hündin im zuchtfähigen Alter, zu Zuchtzwecken halten. Werden im Zwinger mehr als fünf Hunde gehalten, erhöht sich die Steuer für jeweils bis zu fünf weitere Hunde um die Zwingersteuer i.H.v. 150 €.

Vergnügungssteuer

Steuerobjekt Steuerhöhe
Geräte mit Gewinnmöglichkeit:
Anteil der elektronisch gezählten Bruttokasse bzw. des maßgeblichen Geldwertes
23 v. H.
Geräte ohne Gewinnmöglichkeit, pro Gerät für jeden angefangenen Kalendermonat der Steuerpflicht:  
- aufgestellt in Spielhallen, etc. 80 €
- aufgestellt an sonstigen Aufstellungsorten 40 €
Gewaltspielautomaten, pro Gerät für jeden angefangenen Kalendermonat der Steuerpflicht 500 €
Erotikmessen, je Veranstaltung 250 €
Swingerclubs etc., je Quadratmeter Veranstaltungsfläche 5 €

Hinweis: Änderungen vorbehalten. Es gelten die jeweils gültigen Satzungsbestimmungen.

Wasser- und Abwassergebühr 2026

Diese Entgelte setzen sich aus der Grundgebühr und dem Verbrauchspreis bzw. der Einleitungsgebühr zusammen.

Wasser

Verbrauchspreis pro Kubikmeter (cbm): 1,96 € (netto) bzw. 2,10 € (brutto, einschließlich 7 % Umsatzsteuer)

Wassergrundgebühr

Wasserzähler in m³/h Preis monatlich netto/brutto
Qn* 2,5 / Q3**=4 2,50 / 2,68 €
Qn 5 / Q3=6,3 5,00 / 5,35 €
Qn 6,0 / Q3=10 6,00 / 6,42 €
Qn 10,0 / Q3=16 10,00 / 10,70 €
Qn 15,0 / Q3=25 15,00 / 16,05 €
Qn 25,0 / Q3=40 25,00 / 26,75 €
Qn 40,0 / Q3=63 40,00 / 42,80 €
Qn 60,0 / Q3=100 60,00 / 64,20 €
Qn 75,0 75,00 / 80,25 €
Qn 100,0 / Q3=160 100,00 / 107,00 €
Qn 120,0 120,00 / 128,40 €
Qn 150,0 / Q3=250 150,00 / 160,50 €

*Qn auf einem Wasserzähler steht für Nenndurchfluss. Diese Kennzahl beschreibt die Durchflussrate, unter der ein Wasserzähler bei optimalen Bedingungen arbeitet. Qn wird in Kubikmetern pro Stunde angegeben, kurz m³/h.

**Q3 auf einem Wasserzähler bezeichnet den Dauerdurchfluss in Kubikmetern pro Stunde und gibt die maximale Durchflussmenge an, bei der der Zähler über lange Zeit genau arbeitet. 

Abwasser

Einleitungsgebühr

Die Schmutzwassergebühr bei Einleitungen nach § 37 Abs. 1 AbwS beträgt je Kubikmeter Schmutzwasser 2,72 €.

Die Niederschlagswassergebühr beträgt je Quadratmeter der nach § 39 Absatz 6 AbwS gewichteten bebauten, überbauten oder befestigten und an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossenen Flächen: 0,83 €.

Abwassergrundgebühr

Wasserzähler in m³/h Preis monatlich
Qn* 2,5 / Q3**=4 5,00 €
Qn 5 / Q3=6,3 10,00 €
Qn 6,0 / Q3=10 12,00 €
Qn 10,0 / Q3=16 20,00 €
Qn 15,0 / Q3=25 30,00 €
Qn 25,0 / Q3=40 50,00 €
Qn 40,0 / Q3=63 80,00 €
Qn 60,0 / Q3=100 120,00 €
Qn 75,0 150,00 €
Qn 100,0 / Q3=160 200,00 €
Qn 120,0 240,00 €
Qn 150,0 / Q3=250 300,00 €

*Qn auf einem Wasserzähler steht für Nenndurchfluss. Diese Kennzahl beschreibt die Durchflussrate, unter der ein Wasserzähler bei optimalen Bedingungen arbeitet. Qn wird in Kubikmetern pro Stunde angegeben, kurz m³/h.

**Q3 auf einem Wasserzähler bezeichnet den Dauerdurchfluss in Kubikmetern pro Stunde und gibt die maximale Durchflussmenge an, bei der der Zähler über lange Zeit genau arbeitet. 

Bauwasserentnahmen

Verbrauchsgebühr pro cbm: 1,96 € (netto) bzw. 2,10 € (brutto, einschließlich 7 % Umsatzsteuer)

Bearbeitungsgebühr: 34,00 €

Benutzungsgebühr für die Miete eines Standrohres mit Zähler: 0,25 € (zzgl. der gesetzlichen MwSt.)  je angefangener Tag

Sicherheitskaution für das Ausleihen eines Standrohres mit Zähler: 400,00 €

Bei Bauwasserzählern oder sonstigen beweglichen Wasserzählern entfällt die Grundgebühr.

Grundsteuer

Grundsteuerreform

Nähere Informationen zur Grundsteuerreform ab 2025 finden Sie auf der Internetseite der Finanzämter Baden-Württemberg:
https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/Grundsteuer-neu

Bankverbindungen

Spar- und Kreditbank Rheinstetten eG

IBAN: DE23660614070000000116

BIC: GENODE61RH2

Sparkasse Karlsruhe

IBAN: DE13660501010001044916

BIC: KARSDE66

Einwohnerversammlung vom 12.11.2025

Themenschwerpunkt: Städtischen Finanzen

Um transparent zu informieren, hat der Gemeinderat der Stadt Rheinstetten beschlossen, eine Einwohnerversammlung nach den Regelungen der Gemeindeordnung durchzuführen. Diese fand am 12.11.2025 statt.

Nach Vorstellung der finanziellen Situation waren die Bürgerinnen und Bürger eingeladen, an Infoständen mit der Verwaltung ins Gespräch zu kommen und Anregungen zu geben.

Unten stehend sind die wichtigsten Informationen zur Haushaltslage dargestellt.

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