Ihr Amtsblatt "Rheinstetten aktuell"
Das Amtsblatt der Stadt Rheinstetten heißt "Rheinstetten aktuell". Es wird wöchentlich mit einer Auflage von rund 11.400 Exemplaren kostenlos an die Rheinstettener Haushalte verteilt. Verantwortlich für den amtlichen und redaktionellen Teil ist Oberbürgermeister Sebastian Schrempp oder ein Vertreter im Amt.
Verantwortlich für den Anzeigenteil ist Volker Dürrschnabel, Dipl.-Ing. (FH), Druck und Verlag: DÜRRSCHNABEL Druck & Medien GmbH, Schulstraße 12, 76477 Elchesheim-Illingen.
FAQ (Frequently Asked Questions) zum Amtsblatt
Wer bekommt Rheinstetten aktuell?
Jeder Haushalt in Rheinstetten erhält ein kostenloses Amtsblatt. Die DÜRRSCHNABEL Druck & Medien GmbH ist von der Stadtverwaltung mit der Verteilung der Amtsblätter beauftragt. Falls das Amtsblatt einmal nicht zugestellt wurde, bitte die 07245 9270-0 anrufen oder online unter abo.duerrschnabel reklamieren.
Wie sind Erscheinungsdatum und Redaktionsschluss?
Welche Richtlinien gelten für Veröffentlichungen im Amtsblatt?
Rheinstetten aktuell ist eine Einrichtung mit vielen Beteiligten. Die kostenlose Seitenzahl ist begrenzt, weshalb für die einzelnen Rubriken Richtlinien beschlossen und Modalitäten festgelegt sind.
Hier zum Redaktionsstatut von Rheinstetten aktuell im Ortsrecht.
In welchem Umfang sind Veröffentlichungen im Amtsblatt möglich?
Die Stadtverwaltung teilt den Kirchen und Religionsgemeinschaften, Parteien sowie den einzelnen Vereinen und Gruppen Jahresfreikontingente mit einer festgelegten Anzahl von Zeichen zu. Dieses bezieht sich auf 51 Ausgaben im Jahr und ist im Regio-Portal der Dürrschnabel Druck & Medien GmbH hinterlegt. Damit kann jede Gruppierung individuell und nach Bedarf planen.
Wie kann ich Beiträge einstellen?
Alle Texteinlieferer, die eine entsprechende Vereinbarung mit der Stadtverwaltung haben, können Beiträge selbstständig in das RegioPortal einstellen.
Für die Einreichung von Beiträgen ist die Anmeldung als Chefredakteur erforderlich.
Alle anderen Beiträge sind unter rheinstetten-aktuell@rheinstetten.de an die Stadt Rheinstetten zu richten. Bitte Absender sowie Telefonnummer für Rückfragen nicht vergessen.
Was muss ich bei Dateianhängen beachten?
Was kann in der Rubrik „Aus dem Stadtgeschehen“ veröffentlicht werden?
Die Rubrik „Aus dem Stadtgeschehen“ wird den örtlichen Vereinen und Gruppen, den Parteien/Wählervereinigungen sowie den Kirchen und Religionsgemeinschaften zur Berichterstattung von besonderen Veranstaltungen, die für die gesamte Bevölkerung von Interesse sind, zur Verfügung gestellt. Beiträge von vereinsinternen Veranstaltungen (z.B. Weihnachtsfeier, Ausflug, Club-Abend, usw.) finden keine Berücksichtigung.
Darüber hinaus können in der Rubrik „Aus dem Stadtgeschehen“ Berichterstattungen über vereinsinterne Veranstaltungen veröffentlicht werden, bei denen Ehrungen von verdienten Mitgliedern oder Vorstandswahlen stattgefunden haben.
Diesen Berichterstattungen wird eine Textgröße von maximal 2.000 Zeichen einschließlich Bildern zugeordnet.
Bitte Texte für diese Rubrik unter rheinstetten-aktuell@rheinstetten.de einreichen und gewünschte Rubrik, Absender und Telefonnummer für Rückfragen angeben. Fotos sind als separate Dateien in ausreichender Druckqualität beizufügen.
Was kann in der Rubrik „Veranstaltungen“ veröffentlicht werden?
Die Rubrik „Veranstaltungen“ wird durch die Stadtverwaltung belegt. Berücksichtigt werden auch Terminankündigungen von örtlichen Vereinen und Gruppen, Parteien/Wählervereinigungen sowie Kirchen und Religionsgemeinschaften für besondere Veranstaltungen, zu denen die gesamte Bevölkerung eingeladen ist.
Die Stadtverwaltung erstellt in 14-tägigem Rhythmus einen Veranstaltungskalender in Kurzform auf Grundlage der auf www.rheinstetten.de/veranstaltungen veröffentlichten Termine. Die von den genannten Gruppierungen hier direkt eingegebenen Termine werden automatisch übernommen. Die Eingabe ist unter Selbsteintrag Veranstaltungen ohne Registrierung möglich.
Größere Veranstaltungen mit besonderer Bedeutung (z.B. Ausstellungen, Fasnachtsumzüge, Triathlon, Nikolausmarkt, Silvesterlauf, usw.) werden außerhalb des 14-tägigen Veranstaltungskalenders zur Veröffentlichung aufgenommen.
Vereinsinterne Veranstaltungen (z.B. Weihnachtsfeier, Ausflug, Gruppenabend, Mitgliederversammlung, öffentliche Proben usw.) werden in dieser Auflistung bzw. in dieser Rubrik nicht berücksichtigt.

