Ordnungswidrigkeiten

Online-Anhörung bei Ordnungswidrigkeiten

Betroffene haben die Möglichkeit zur Einsichtnahme in Teile ihres Vorgangs, die Äußerung zum Tatvorwurf bzw. die Onlinebezahlmöglichkeit über Online-Portal. Der Zugang ist nur mit dem übersandten Zugangscode möglich.

Hier zur Anhörung im OWI-Portal der Firma KommOne

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