Fundbüro
Wissenswertes zu Fundsachen
Wer in Rheinstetten etwas verloren hat, ist an der Information im Rathaus Mitte an der richtigen Stelle. Fundanzeigen können persönlich, telefonisch oder online - siehe unten - erfolgen. Bei Fahrrädern ist es wichtig, Marke und Farbe, besser auch noch die Fahrradrahmennummer des Fahrrads zu kennen.
Auskunft zu entlaufenen Katzen kann bei der Katzenstimme Rheinstetten e.V. unter 0176/47220836 eingeholt werden.
Wer etwas gefunden hat, kann dies an der Information abgeben. Ist ersichtlich, wer Eigentümer des gefundenen Gegenstandes ist, wird dieser von der Stadt Rheinstetten benachrichtigt.
Aufbewahrungsfristen und Fundverkauf
Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist hat der Finder/die Finderin das Recht, die Fundsache zu erwerben. Fundsachen, die nicht innerhalb der genannten Frist abgeholt werden, können vom Fundbüro Rheinstetten frei verkauft oder z. B. für wohltätige Zwecke gespendet werden. Die zum Verkauf angebotenen Fundsachen werden ausschließlich auf dieser Homepage veröffentlicht. Der Verkauf selbst findet dann vor Ort statt. Es besteht kein Widerrufs- und Rückgaberecht, auch ein Umtausch ist nicht möglich.
Hinweis
Aktuell werden keine Fundgegenstände zum Kauf angeboten.
Finderlohn
Der gesetzlich vorgeschriebene Finderlohn beträgt 5 % bei einem Wert der Fundsache bis zu 500 Euro und 3 % bei einem Wert über 500 Euro. Der Finder kann ihn vom Eigentümer verlangen.
Gebühren
Die Verwaltungsgebühr bei Sachen bis zu 500 Euro Wert beträgt 2 % des Wertes, mindestens 5 Euro.

