Mit dem neuen Innovationsgutschein unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus die gezielte Kooperation von kleinen und mittleren Unternehmen mit Start-ups. Seit Januar 2026 können etablierte Unternehmen aus Baden-Württemberg Anträge auf einen Innovationsgutschein „Mittelstand trifft Start-ups“ online über das Förderportal der L-Bank stellen.
Der Mittelstand bringt Erfahrung, Produktionskapazität und Marktzugang ein, während Start-ups digitale Kompetenzen, neue Technologien und Innovationskraft liefern“, betont Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus. „Die Kooperation von Mittelstand und Start-ups ist für beide Seiten gewinnbringend.“
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe mit einer Niederlassung oder einer Betriebsstätte in Baden-Württemberg. Es gilt eine maximale Unternehmensgröße von bis zu 250 Mitarbeitenden sowie ein Vorjahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder eine Vorjahresbilanzsumme von bis zu 43 Millionen Euro.
Der Innovationsgutschein „Mittelstand trifft Start-ups“ bezuschusst im Wege der Anteilsfinanzierung den Erwerb innovativer Produkte oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Start-ups mit maximal 20.000 Euro bei einem Fördersatz von 50 Prozent.
Weitere Informationen:
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/innovation/innovationsgutscheine
https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/innovationsgutschein.html
