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Mietspiegel

Hinweis

Nach aktueller Rechtslage ist der qualifizierte Mietspiegel nach § 558d Abs. 2 BGB der Marktsituation im Abstand von zwei Jahren anzupassen, bezogen auf den Stichtag der Datenerhebung. Der qualifizierte Mietspiegel der Stadt Rheinstetten wurde nicht der Datenlage angepasst und ist damit nicht mehr als qualifiziert im Sinne von § 558d Abs. 2 BGB anzusehen.

Vorderseite Broschüre Mietspiegel

Für Rheinstetten wurde erstmals ein qualifizierter Mietspiegel als Kooperationsprojekt mit der Stadt Ettlingen erarbeitet. Die Erstellung erfolgte durch ein unabhängiges Institut und nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.07.2022 den Mietspiegel als qualifizierten Mietspiegel anerkannt.

Gültig ist der Mietspiegel ab 01.08.2022.

Der qualifizierte Mietspiegel bietet eine Übersicht über die gezahlten Mieten für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit (=ortsübliche Vergleichsmieten der letzten sechs Jahre, die neu vereinbart oder sich unabhängig der Betriebskosten geändert haben).

Geboten werden den Anwenderinnen und Anwendern Informationen über die ortsübliche Vergleichsmiete verschiedener Wohnungskategorien. Gültig ist der qualifizierte Mietspiegel nur für Mietwohnungen und vermietete Häuser auf dem freien, also dem nicht preisgebundenen Wohnungsmarkt in Wohnflächenbereichen zwischen 40 m² und 130 m². Die Daten für die Erstellung des Mietspiegels beziehen sich auf den Stichtag 01.11.2019.

Weitere Erläuterungen zum Geltungsbereich und zur Anwendung sind der Mietspiegelbroschüre und der Dokumentation zu entnehmen:

 

Für kurze Zeit kann beim Bürgerbüro (Rappenwörthstr. 49, Rheinstetten-Mörsch) und im Technischen Rathaus (Badener Str. 1, EG rechts, Rheinstetten-Mörsch) ein Exemplar erworben werden. Es fällt eine Schutzgebühr in Höhe 10 € pro Exemplar an.