Logo Stadt Rheinstetten

Klimaschutz

Das Förderprogramm „Photovoltaik an Wohngebäuden“ wurde zum Jahresende 2025 eingestellt und wird nicht fortgeführt.

Auszahlungsanträge sind weiterhin innerhalb der gesetzten Frist von 18 Monaten Umsetzungszeitraum und 3 Monaten Einreichungsfrist möglich.

Logo Klimaschutz

1. Kommunale Wärmeplanung mit Energieplan

Die Stadt Rheinstetten ist als Große Kreisstadt nach dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) dazu verpflichtet, bis Ende 2023 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Instrument, das einen Handlungsleitfaden für die klimaneutrale Wärmeversorgung in Rheinstetten bis 2035 umfasst und alle paar Jahre fortgeschrieben werden muss.

Die kommunale Wärmeplanung wurde gemeinsam mit der Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsruhe erstellt. Die Veröffentlichung nach §27 Absatz 5 können Sie hier als Endstand für das Jahr 2023 herunterladen.

Der Energieplan entspricht nicht einer kommunalen Wärmeplanung, wie sie aktuell auf Bundesebene im Rahmen eines zukünftigen Gesetzes zur Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze diskutiert wird. Folglich leiten sich aus dem vorliegenden Plan auch keine Rechtsansprüche bzgl. einer zukünftigen Verknüpfung mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab.

Bei Fragen zum Energieplan können Sie sich gerne per E-Mail an das Sachgebiet Hochbau und Klimaschutz wenden.

Überarbeitung

Der Energieplan wurde nach Hinweisen des Regierungspräsidiums Karlsruhe nochmal überarbeitet und steht nach Freigabe nun als finale Version zum Download zur Verfügung.


2. Kommunales Förderprogramm „Photovoltaik an Wohngebäuden“

Bildmotiv Förderprogramm Photovoltaik

Zum 31.12.2025 hat der Gemeinderat Rheinstetten das Förderprogramm eingestellt. Es sind keine weiteren Förderanträge mehr möglich.

Bewilligte Projekte können innerhalb der in den Förderrichtlinien gesetzten Frist von 18 Monaten umgesetzt werden und der Auszahlungsantrag innerhalb von 3 Monaten nach Fertigstellung gestellt werden.

Wie ist der Ablauf?

Bei vorliegender Bewilligung:

  1. Angebot beauftragen bzw. Stecker-Solarmodul kaufen
  2. Anlage installieren (lassen) und in Betrieb nehmen
  3. Im Marktstammdatenregister eintragen (lassen)
  4. Auszahlungsantrag stellen und entsprechende Anlagen beilegen
  5. Nach vollständiger Einreichung und Prüfung erfolgt die Auszahlung der Fördersumme

 

Sie haben weitere Fragen?

Gerne beraten wir Sie telefonisch unter 07242/9514-642 und -643 oder per E-Mail über das Förderprogramm.

Eine kostenlose Erstberatung zu den Anlageprojekten sowie zu weiteren energetischen Maßnahmen erhalten Sie bei der Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsruhe unter: https://zeozweifrei.de/energieberatung.

Wie viel Solarstrom das eigene Dach liefern kann, finden Sie kostenfrei unter www.solaratlas-kreiska.de.

 

Kontakt

Stadtverwaltung Rheinstetten
Hochbau und Klimaschutz
Badener Straße 1
76287 Rheinstetten
07242 / 9514-642 (Herr Zobel)
07242 / 9514-643 (Frau Kalt)
E-Mail