Die Stadt Rheinstetten ist als Große Kreisstadt nach dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) dazu verpflichtet, bis Ende 2023 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Instrument, das einen Handlungsleitfaden für die klimaneutrale Wärmeversorgung in Rheinstetten bis 2035 umfasst und alle paar Jahre fortgeschrieben werden muss.
Die kommunale Wärmeplanung wurde gemeinsam mit der Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsruhe erstellt. Die Veröffentlichung nach §27 Absatz 5 können Sie hier als Endstand für das Jahr 2023 herunterladen.
Bei Fragen zum Energieplan können Sie sich gerne per E-Mail an das Sachgebiet Hochbau und Klimaschutz wenden.
Momentan sind keine Förderanträge möglich, da die Haushaltsmittel für 2023 aufgebraucht sind.
AKTUELLE INFO
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.11.2023 entschieden, das Förderprogramm für die Jahre 2024 und 2025 wiederzubeleben. Um die Klimaschutzziele der Stadt Rheinstetten unter dem Schlagwort zeozweifrei2035 zu erreichen, ist ein enormer Zubau der erneuerbaren Energien notwendig. Die Einreichung der Förderanträge ist ab dem 01.04.2024 möglich.
Gerne beraten wir Sie telefonisch unter 07242/9514-642 und -643 oder per E-Mail über das Förderprogramm.
Eine kostenlose Erstberatung zu den Anlageprojekten sowie zu weiteren energetischen Maßnahmen erhalten Sie bei der Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsruhe unter: https://zeozweifrei.de/energieberatung.
Wie viel Solarstrom das eigene Dach liefern kann, finden Sie kostenfrei unter www.solaratlas-kreiska.de.
Stadtverwaltung Rheinstetten
Hochbau und Klimaschutz
Badener Straße 1
76287 Rheinstetten
07242 / 9514-642 (Herr Zobel)
07242 / 9514-643 (Frau Kalt)
E-Mail