Die Stadt Rheinstetten ist als Große Kreisstadt nach dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) dazu verpflichtet, bis Ende 2023 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Instrument, das einen Handlungsleitfaden für die klimaneutrale Wärmeversorgung in Rheinstetten bis 2035 umfasst und alle paar Jahre fortgeschrieben werden muss.
Die kommunale Wärmeplanung wurde gemeinsam mit der Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsruhe erstellt. Die Veröffentlichung nach §27 Absatz 5 können Sie hier als Endstand für das Jahr 2023 herunterladen.
Der Energieplan entspricht nicht einer kommunalen Wärmeplanung, wie sie aktuell auf Bundesebene im Rahmen eines zukünftigen Gesetzes zur Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze diskutiert wird. Folglich leiten sich aus dem vorliegenden Plan auch keine Rechtsansprüche bzgl. einer zukünftigen Verknüpfung mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab.
Bei Fragen zum Energieplan können Sie sich gerne per E-Mail an das Sachgebiet Hochbau und Klimaschutz wenden.
Der Energieplan wurde nach Hinweisen des Regierungspräsidiums Karlsruhe nochmal überarbeitet und steht nach Freigabe nun als finale Version zum Download zur Verfügung.
Zum 01. April 2024 startet die Wiederauflage des kommunalen Förderprogramms „Photovoltaik an Wohngebäuden“. Die Stadt Rheinstetten möchte hiermit sowohl Eigentümer als auch Mieter von Wohngebäuden auf Rheinstettener Gemarkung mit einem Zuschuss für die Nutzung der Sonnenenergie zur Stromerzeugung und deren Speicherung unterstützen.
Damit möchte die Stadt Rheinstetten dem in der kommunalen Wärmeplanung gesetzten Ziel „zeozweifrei2035“ näherkommen und einen Anreiz schaffen, die privaten Wohngebäude sinnvoll für die Energiewende und die dringend notwendige Reduzierung der CO2-Emissionen zu nutzen. Ebenso ist es sinnvoll, den Sonnenstrom direkt dort zu verbrauchen, wo er erzeugt wird und damit einen Schritt hin zu einer klimaneutralen Stadt zu gehen.
Um regionale und überregionale Klimaschutzziele erreichen zu können, muss der Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energiequellen massiv erhöht werden. Dieser sollte möglichst lokal erzeugt werden, um die Netzinfrastruktur zu entlasten und eine lokale Wertschöpfung zu generieren. In Rheinstetten wird bisher nur ein kleiner Teil des benötigten Stroms vor Ort erzeugt, es besteht noch beträchtliches Potenzial zur Stromerzeugung mit Photovoltaik auf Dächern oder an Fassaden. Erklärtes Ziel ist es, möglichst viele Flächen auf und an Wohngebäuden zur Erzeugung von Strom aus Sonnenenergie mittels Photovoltaik zu nutzen.
Förderfähig sind ausschließlich Maßnahmen an Wohngebäuden auf Rheinstettener Gemarkung. Die Maßnahme darf noch nicht begonnen oder beauftragt sein. Als Beginn zählt hier auch schon die konkrete Auftragserteilung an das Fachunternehmen bzw. die entsprechende Bestellung.
Die Formulare und die Förderrichtlinie wurden am 06.06.2024 auf Grund der Erhöhung der Wechselrichterleistung von Stecker-Solarmodulen auf 800W (siehe Solarpaket 1) angepasst.
Am 23.07.2024 wurde das Feld "Bankverbindung" auf dem Auszahlungsformular angepasst.
Gerne beraten wir Sie telefonisch unter 07242/9514-642 und -643 oder per E-Mail über das Förderprogramm.
Eine kostenlose Erstberatung zu den Anlageprojekten sowie zu weiteren energetischen Maßnahmen erhalten Sie bei der Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsruhe unter: https://zeozweifrei.de/energieberatung.
Wie viel Solarstrom das eigene Dach liefern kann, finden Sie kostenfrei unter www.solaratlas-kreiska.de.
Stadtverwaltung Rheinstetten
Hochbau und Klimaschutz
Badener Straße 1
76287 Rheinstetten
07242 / 9514-642 (Herr Zobel)
07242 / 9514-643 (Frau Kalt)
E-Mail