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Angaben gemäß § 5 TMG (Telemediengesetz):

Stadt Rheinstetten
Rappenwörthstraße 49
76287 Rheinstetten

Vertreten durch:

Herr Oberbürgermeister Sebastian Schrempp


Kontakt:

Telefon: +49 (0) 7242 9514-0
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E-Mail: rathaus@rheinstetten.de


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Herr Oberbürgermeister Sebastian Schrempp
Rappenwörthstr. 49
76287 Rheinstetten
E-Mail: webmaster@rheinstetten.de

Streitschlichtung

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:
Die Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) finden Sie hier:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/

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Aufsichtsbehörde

Regierungspräsidium Karlsruhe
76247 Karlsruhe
Telefon: 0721 926-0
Telefax: 0721 926-6211
Email: poststelle@rpk.bwl.de
Web: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Seiten/default.aspx

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Hinweis gemäß § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Baden-Württemberg

1. Für elektro­ni­sche Dokumente an Behörden, die verschlüs­selt oder signiert sind oder sonstige besondere technische Merkmale aufweisen, ist kein Zugang im Sinne Artikel 3 a Verwal­tungs­ver­fah­rens­ge­setz eröffnet.

2. Die Stadt Rheinstetten nimmt Dokumente in folgenden Datei­for­ma­ten entgegen:

Textdateien im Format ANSI (*.txt)
Rich Text Format (*.rtf)
Microsoft Office Dokumente ( *.docx, *.xlsx, *.pptx)
Portable Data File (*.pdf)
Bilddaten (*.jpg, *.jpeg, *.png, *.gif, *.tif)

3. Weitere Formate sind nur mit ausdrück­li­cher Zustimmung der Empfangs­stelle zulässig. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automa­ti­sier­ten Abläufe oder Program­mie­run­gen (sogenannte Makros) verwendet werden. Dateianhänge, die Makros, sonstige ausführbare Dateien oder Viren enthalten, werden vom System automatisch aus der E-Mail entfernt. Diese E-Mails können grundsätzlich nicht bearbeitet werden. Es werden keine Nichtzustellbarkeitsmitteilungen versendet.

4. E-Mails werden nur bis zu einer Größe von 15 Megabyte (inklusive Anhänge) angenommen.

5. Dateien in unter Punkt 3 genannten Formaten können durch Kompri­mie­rungs­pro­gramme in den Dateigrö­ßen verringert (gepackt) werden. Kompri­mierte Dateien nimmt die Stadt Rheinstetten nur als nicht selbs­t­ent­pa­cken­de ZIP-Archive (*.zip) entgegen.

6. Die Stadt Rheinstetten verwendet eine Software zur Filterung von unerwünsch­ten E-Mails (Spam-Filter). Durch den Spam-Filter können Ihre E-Mails abgewiesen werden, weil diese durch bestimmte Merkmale fälschlich als Spam identi­fi­ziert wurden. Ebenfalls abgewiesen werden E-Mails, die ausführ­bare Programme enthalten.

7. Die Stadt Rheinstetten bietet elektro­ni­sche Dienste und Formulare im Internet an. Diese sind bevorzugt zu verwenden.

8. Die Stadt Rheinstetten bietet einen Zugang im Sinne des § 3a Abs. 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) über das Service-BW Behördenkonto an. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich unter https://www.service-bw.de/servicekonto/registrierung kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Hierüber kann verschlüsselt und sicher kommuniziert werden. Es wird ausgeschlossen, dass über das Behördenkonto E-Mails von Unbefugten mitgelesen oder verändert werden können.

Fristgebundene Anträge und Erklärungen gegenüber der Stadt Rheinstetten können digital nur über das Behördenkonto abgegeben werden.

9. Wurde eine elektro­ni­sche Kommu­ni­ka­tion eröffnet, geht die Stadt Rheinstetten davon aus, dass die gesamte Kommu­ni­ka­tion auf diesem Wege statt­fin­den kann, soweit andere Vorschrif­ten dem nicht entge­gen­ste­hen.

Quelle: https://www.e-recht24.de