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2. Die Stadt Rheinstetten nimmt Dokumente in folgenden Dateiformaten entgegen:
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7. Die Stadt Rheinstetten bietet elektronische Dienste und Formulare im Internet an. Diese sind bevorzugt zu verwenden.
8. Die Stadt Rheinstetten bietet einen Zugang im Sinne des § 3a Abs. 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) über das Service-BW Behördenkonto an. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich unter https://www.service-bw.de/servicekonto/registrierung kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Hierüber kann verschlüsselt und sicher kommuniziert werden. Es wird ausgeschlossen, dass über das Behördenkonto E-Mails von Unbefugten mitgelesen oder verändert werden können.
Fristgebundene Anträge und Erklärungen gegenüber der Stadt Rheinstetten können digital nur über das Behördenkonto abgegeben werden.
9. Wurde eine elektronische Kommunikation eröffnet, geht die Stadt Rheinstetten davon aus, dass die gesamte Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit andere Vorschriften dem nicht entgegenstehen.
Quelle: https://www.e-recht24.de