Die Aufstellung von Bebauungsplänen bzw. Änderung von Bebauungsplänen wird in Rheinstetten aktuell, dem Mitteilungsblatt der Stadt Rheinstetten, öffentlich bekannt gegeben. Die Planunterlagen stehen an dieser Stelle während der Auslegungszeiten als PDF-Dateien zur Verfügung. Zusätzlich können die Unterlagen zu den üblichen Sprechzeiten im Technischen Rathaus, Erdgeschoss rechts, Badener Straße 1, Rheinstetten-Mörsch eingesehen werden.
Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.11.2023 die Änderung des Bebauungsplans beschlossen. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Vorprüfung des Einzelfalls und ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB.
In seiner öffentlichen Sitzung am 07.10.2025 hat der Ausschuss für Umwelt und Technik den Planentwurf gebilligt und den Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefasst.
Gleichzeitig wurde der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diese zusammen mit dem Bebauungsplanentwurf im Internet zu veröffentlichen sowie die Behörden und die weiteren Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Im Jahr 2007 wurde der Bebauungsplan „Golf-T-Ball-Anlage“ als Satzung beschlossen. Seitdem wurde die Anlage errichtet und soll weiter betrieben werden. Damit das ursprüngliche Konzept, eine für die breite Öffentlichkeit zugängigen Golfanlagen, fortgeführt werden kann, soll der Bedarf an bauliche Anlagen zeitgemäß angepasst werden. Aufgrund von überwiegenden öffentlichen Interessen an das Erholung- und Freizeitangebot ist die Planung seitens der Verwaltung zu befürworten.
Die Verwaltungs- und Sanitärräume entsprechen nicht den Standards, ein Café mit Terrasse soll den Gästen die Möglichkeit zum längeren Aufenthalt bieten. Für die Bewirtschaftung und Unterhaltung der Sportflächen werden Maschinen benötigt, die wettergeschützt abgestellt und gewartet werden müssen. Auch kleine Lagerflächen beispielsweise für Sand sind notwendig. Für diese geänderten Anforderungen soll die Festsetzung über das Baufenster sowie die Anzahl der Geschossen angepasst werden.