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Bebauungspläne im Verfahren

Bebauungsplan "Gewerbegebiet Lange Pfeiferäcker", Rheinstetten-Mörsch

Bebauungsplan "Gewerbegebiet Lange Pfeiferäcker", Rheinstetten-Mörsch

Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat in seiner Sitzung am 13.10.2020 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Lange Pfeiferäcker", Rheinstetten-Mörsch gefasst. Der Vorentwurf des Bebauungsplans wurde vom Ausschuss für Umwelt und Technik in seiner Sitzung am 17.01.2023 gebilligt. Gleichzeitig wurde der Beschluss zur Durchführung frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gefasst, die in Form einer vierwöchigen Planauflage in der Zeit vom 30.01. bis 24.02.2023 erfolgte.

In seiner Sitzung am 17.09.2024 hat der Ausschuss für Umwelt und Technik den Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 28.08.2024 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.


Die Beteiligung erfolgt in der Zeit vom 07.10.2024 bis einschließlich 11.11.2024.

Ziel und Zweck der Planung

Bei der Stadt Rheinstetten besteht ein großer Bedarf an Gewerbeflächen. Um diesem Bedarf gerecht zu werden, wurde bereits im Jahr 2012 der Bebauungsplan „GE Kurze Pfeiferäcker“ als Satzung beschlossen. Die derzeitige Gewerbeflächennachfrage übersteigt auch heute das Angebot an verfügbaren Gewerbeflächen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Lange Pfeiferäcker“ soll die planungsrechtliche Grundlage für ein weiteres Gewerbegebiet im Südosten der Stadt Rheinstetten, angrenzend an den Bebauungsplan „GE Kurze Pfeifenäcker“ geschaffen werden.