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Steuern und Gebühren

Gewerbesteuer

Hebesatz

Steuerhöhe

Rückwirkend zum 01.01.2022 400 v. H

Grundsteuer

Hebesätze

Steuerhöhe

Hebesatz A
(landwirtschaftliche- und forstwirtschaftliche Grundstücke, Stückländereien)
325 v. H.
Unverändert seit 01.01.2017  
Hebesatz B
(bebaute und unbebaute Grundstücke, Stückländereien)
360 v. H.
Unverändert seit 01.01.2017  

Hundesteuer

Steuerobjekt

Steuerhöhe

Ersthund 90 €
Zweithund 180 €
Jeder weitere Hund 180 €
Zwinger 180 €
Ersatzhundesteuermarke 3,50 €
Unverändert seit 2015  

(Hundezüchter, die mindestens zwei rassereine Hunde der gleichen Rasse, darunter eine Hündin im zuchtfähigen Alter zu Zuchtzwecken halten. Werden im Zwinger mehr als 5 Hunde gehalten, erhöht sich die Steuer für jeweils bis zu 5 weitere Hunde um die Zwingersteuer i.H.v. 150,00 €)

Hier zur Hundesteuersatzung - im Ortsrecht unter Punkt 9 - Finanzen und Steuern.


Vergnügungssteuer

Steuerobjekt

Erläuterung

Steuerhöhe

Geräte mit Gewinnmöglichkeit Anteil der elektronisch gezählten Bruttokasse bzw. des maßgeblichen Geldwertes 23 v. H.
Geräte ohne Gewinnmöglichkeit Pro Gerät für jeden angefangenen Kalendermonat der Steuerpflicht:  
  Aufgestellt in Spielhallen, etc. 80 €
  Aufgestellt an sonstigen Aufstellungsorten: 40 €
Gewaltspielautomaten Pro Gerät für jeden angefangenen Kalendermonat der Steuerpflicht 500 €
Erotikmessen Je Veranstaltung 250 €
Swingerclubs etc. Je qm Veranstaltungsfläche 5 €
Unverändert seit 01.01.2017    

Hier zur Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer - im Ortsrecht unter Punkt 9 - Finanzen und Steuern.


Hinweis:

Änderungen vorbehalten. Es gelten die jeweils gültigen Satzungsbestimmungen.