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FAQ - häufige Fragen zur Eheschließung

Was ist die Anmeldung zur Eheschließung?

Was ist die Anmeldung zur Eheschließung?

Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die Eheschließung anmelden (früher wurde dies als Aufgebots-Bestellung genannt). Bei der Anmeldung bespricht die Standesbeamtin oder der Standesbeamte mit den Verlobten die Voraussetzungen für die Eheschließung, Fragen zur Eheschließung und zur Namensführung und erhebt die Gebühren.

Bei ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger sind vor allem die Eheschließungs- und Familienrechte des jeweiligen Heimatstaates zu beachten, da sonst die Eheschließung im Heimatland unter Umständen nicht anerkannt wird. Da diese Bearbeitung und auch die Beschaffung der erforderlichen Urkunden im Heimatland sehr zeitaufwendig sein kann, ist in diesen Fällen ein Eheschließungstermin noch nicht planbar.

Wo können Sie die Eheschließung anmelden?

Wo können Sie die Eheschließung anmelden?

Beim Standesamt Rheinstetten können Sie die Eheschließung anmelden, wenn einer der Eheschließenden seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz in Rheinstetten hat.

Wie lange ist die Eheanmeldung gültig?

Wie lange ist die Eheanmeldung gültig?

Die Anmeldung der Eheschließung hat eine Gültigkeitsdauer von sechs Monaten, innerhalb derer auch das Datum der Eheschließung liegen muss. Sie können Ihre Eheschließung also bereits sechs Monate vor der Eheschließung anmelden.

Welche Unterlagen benötigen Sie für die Anmeldung der Eheschließung?

Welche Unterlagen benötigen Sie für die Anmeldung der Eheschließung?

Alle erforderlichen Unterlagen müssen vollständig und im Original - gegebenenfalls mit Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer - vorgelegt werden.

 

Erforderlich sind immer:

  • gültiger Reisepass oder Personalausweis (bei Nicht-EU-Bürgern auch der Aufenthaltstitel)
  • aktuelle erweiterte Meldebescheinigung (erhältlich beim Bürgeramt/Meldebehörde.
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister mit Hinweisen

 

Zusätzlich, wenn ein Partner geschieden oder verwitwet ist:
Neu ausgestellte Heiratsurkunde der letzten Ehe mit Scheidungs- oder Sterbevermerk.
Eine im Ausland erfolgte Scheidung gilt in Deutschland nicht automatisch, sondern muss gegebenenfalls förmlich anerkannt werden. Dazu ist ein persönliches Beratungsgespräch erforderlich, zu dem Sie die Heiratsurkunde und das vollständige rechtskräftige Scheidungsurteil (jeweils im Original und zusätzlich mit Übersetzung) mitbringen müssen.
Weitere Informationen finden Sie unter Anerkennung einer ausländischen Scheidung.

 

Zusätzlich, wenn ein Partner Vertriebener oder Spätaussiedler ist:
Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern oder Meldebescheinigung, Vertriebenenausweis/Spätaussiedlerbescheinigung, Bescheinigung über Namenserklärung, Einbürgerungsurkunde (falls vorhanden), gegebenenfalls Heiratsurkunde der Eltern.

 

Die erforderlichen Unterlagen sind vorhanden. Wie geht es nun weiter?

Die erforderlichen Unterlagen sind vorhanden. Wie geht es nun weiter?

Sobald Ihnen alle Unterlagen vollständig vorliegen, reichen Sie sie bitte bei uns ein. Wir vereinbaren dann einen Termin für die Anmeldung der Eheschließung, bei der beide Verlobten anwesend sein müssen.

Sie möchten nicht an Ihrem Wohnsitz heiraten? Kann die Ehe auch in einem anderen Standesamt geschlossen werden?

Sie möchten nicht an Ihrem Wohnsitz heiraten? Kann die Ehe auch in einem anderen Standesamt geschlossen werden?

Ja, nur die Anmeldung der Eheschließung ist an den Wohnsitz gebunden. Die Eheschließung ist aber auch bei jedem anderen Standesamt in Deutschland möglich - nach vorheriger Anmeldung der Eheschließung bei uns. Setzen Sie sich dazu vor Ihrer Planung mit dem gewünschten Standesamt in Verbindung und bringen Sie uns bitte am Tag der Anmeldung zur Eheschließung die Adresse des gewünschten Standesamtes mit, da alle Unterlagen dann von uns dorthin geschickt werden.

Welche Gebühren werden bei der Eheschließung erhoben?

Welche Gebühren werden bei der Eheschließung erhoben?

Anmeldung der Eheschließung 65 Euro
Anmeldung der Eheschließung bei Anwendung ausländischen Rechts 110 Euro
Anmeldung der Eheschließung bei Anwendung ausländischen Rechts und Durchführung Befreiungsverfahren 130 Euro
Eheschließung (Durchführung und Beurkundung) 45 Euro
Anmeldung erfolgte bei einem anderen Standesamt 45 Euro
Urkunde 20 Euro