Wie kaum eine andere Institution begleitet das Standesamt den Lebensweg der Menschen. Angefangen bei der Geburt, über Eheschließungen, Namensänderungen, Urkundenbestellungen und vieles mehr bis hin zu Sterbefällen kommt jeder mit dem Standesamt in Berührung.
In unserem Serviceportal finden Sie einen umfassenden Überblick und vertiefende Informationen zu unseren Leistungen.
Standesamtliche Trauungen finden beim Standesamt Rheinstetten nach vorheriger Terminvereinbarung statt.
Die Stadt verfügt über zwei Trauzimmer:
Zusätzlich zu den üblichen Eheschließungsterminen werden folgende Termine für Samstagstrauungen im Zeitraum von 09:00 - 12:00 Uhr angeboten.
28. Dezember 2024 | Bürgersaal, Mörsch | Termine verfügbar |
26. April 2025 | Heimatmuseum, Neuburgweier | Termine verfügbar |
17. Mai 2025 | Bürgersaal, Mörsch | Termine verfügbar |
14. Juni 2025 | Bürgersaal, Mörsch | Termine verfügbar |
26. Juli 2025 | Heimatmuseum, Neuburgweier | Termine verfügbar |
16. August 2025 | Bürgersaal, Mörsch | Termine verfügbar |
27. September 2025 | Bürgersaal, Mörsch | Termine verfügbar |
25. Oktober 2025 | Bürgersaal, Mörsch | Termine verfügbar |
Die Terminvereinbarung erfolgt über das Standesamt Rheinstetten.
Eine verbindliche Reservierungsbestätigung von Trauterminen erhalten Sie erst nach erfolgter Anmeldung der Eheschließung.
Zu beachten ist, dass diese frühestens sechs Monate vor der Trauung durchgeführt werden kann.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass nur bei deutscher Staatsangehörigkeit der Trautermin vorab reserviert werden kann. Bei anderen Staatsangehörigkeiten ist je nach Land ein mehrmonatiges Verfahren erforderlich. Bitte setzen Sie sich zur Klärung mit uns per E-Mail in Verbindung.
Auskünfte über die erforderlichen Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung finden Sie hier: Informationen rund um den Bund des Lebens
Haben Sie weitere Fragen zur Eheschließung? Schauen Sie in unseren FAQ
Sie möchten einen Trautermin anfragen? Nutzen Sie unser Kontaktformular
Sie möchten aus Ihrer Kirchengemeinschaft austreten?
Infos hierzu finden Sie in unserem Serviceportal.
Sie möchten einen Sterbefall anzeigen?
Infos hierzu finden Sie in unserem Serviceportal.
Wenn Sie Vater eines nicht ehelichen Kindes sind, können Sie Ihre Vaterschaft anerkennen.
Infos hierzu finden Sie in unserem Serviceportal.
Sie benötigen eine vom Standesamtsregister Rheinstetten geführte Personenstandsurkunde, wie zum Beispiel eine Ehe- oder Sterbeurkunde?
Nutzen Sie zur Bestellung von Personenstandsurkunden bitte dieses Formular: