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Sportlerehrung

Für herausragende sportliche Leistungen

Die Stadt Rheinstetten ehrt seit 2004 einmal jährlich Einzelsportler/-innen und Mannschaften der Rheinstettener Vereine und Vereinigungen, die besondere sportliche Leistungen erbracht haben. Ebenso geehrt werden Einzelsportler/-innen, die in Rheinstetten wohnhaft sind, aber einem externen Verein oder einer Vereinigung angehören.

Die Meldungen der zu Ehrenden sind bis Ende des Jahres, in dem die Ausschreibung erfolgt, beim Amt Büro OB - Bürgerschaftliches Engagement, vorzulegen.

Die Ehrungen erfolgen durch den/die Oberbürgermeister/-in im Rahmen der jährlich stattfindenden Sportlerehrung.

Folgende Leistungen werden durch die Stadt Rheinstetten geehrt:

  • 1. - 10. Platz bei Olympischen bzw. Paralympischen Spielen, Welt- und Europameisterschaften
  • 1. - 3. Platz bei Deutschen, Süddeutschen, Baden-Württembergischen, Badischen und Landesmeisterschaften
  • 1. Platz bei Nord- oder Südbadischen Meisterschaften sowie Bezirksmeisterschaften
  • 1. Platz bei Kreismeisterschaften auf Jugendebene im Alter von 6-18 Jahren
  • Andere besonders anerkennenswerte und bedeutende Leistungen wie Ligameisterschaften oder Aufstiege in die nächsthöhere Klasse bzw. Meisterschaften vergleichbarer Wettkämpfe.

Bei verschiedenen Preisen in der gleichen Disziplin innerhalb eines Jahres wird die ranghöchste Leistung geehrt. Voraussetzung ist eine vollständige Meldung. Grundlage ist die Ehrenordnung.

Sie ist einsehbar im Ortsrecht unter Punkt 0 - Allgemeine Verwaltung.

Um die Preisträgerinnen und Preisträger zusammenstellen zu können, benötigt die Stadt Rheinstetten die Unterstützung der Vereine.

Dazu bitte die Erhebungsbögen für Einzelsportler und Mannschaften bis spätestens Mitte Januar jeden Jahres ausfüllen.