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Sportlerehrung

Für herausragende sportliche Leistungen

Die Stadt Rheinstetten ehrt seit 2004 einmal jährlich Einzelsportler/-innen und Mannschaften der Rheinstettener Vereine und Vereinigungen, die besondere sportliche Leistungen erbracht haben. Dies gilt ebenfalls für Einzelsportler/-innen, die in Rheinstetten wohnen und keinem Rheinstettener Verein oder Rheinstettener Vereinigung angehören. Die Ehrung findet im Rahmen der Sportlermatinee statt.

Folgende Leistungen werden durch die Stadt Rheinstetten geehrt:

  • 1. - 10. Platz an Olympischen oder Paralympischen Spielen, Weltmeisterschaften und Europameisterschaften
  • 1. - 3. Platz bei Deutschen, Süddeutschen, Baden-Württembergischen, Badischen Meisterschaften
  • 1. Platz bei Nord- oder Südbadischen Meisterschaften, Bezirksmeisterschaften
  • 1. Platz bei Kreismeisterschaften (auf Jugendebene im Alter von 6-18 Jahren); oder Meisterschaften rangmäßig vergleichbarer Wettkämpfe.
  • Rekorde

Bei verschiedenen Preisen in der gleichen Disziplin innerhalb eines Jahres wird die ranghöchste Leistung geehrt. Voraussetzung ist eine vollständige Meldung. Grundlage ist die Ehrenordnung.

Sie ist einsehbar im Ortsrecht unter Punkt 0 - Allgemeine Verwaltung.

Um die Preisträgerinnen und Preisträger zusammenstellen zu können, benötigt die Stadt Rheinstetten die Unterstützung der Vereine.

Dazu bitte die Erhebungsbögen für Einzelsportler und Mannschaften bis spätestens 15. Januar 2023 ausfüllen.