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Stadtpolitik - Übersicht

Verwaltungsorgane der Großen Kreisstadt Rheinstetten sind der Gemeinderat und der Oberbürgermeister. Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das Hauptorgan der Stadt.

Der Oberbürgermeister der Stadt Rheinstetten ist Vorsitzender im Gemeinderat und vertritt die Stadt Rheinstetten. Er wird von den Bürgerinnen und Bürgern Rheinstettens für eine Amtsperiode von acht Jahren gewählt.

Der Erste Beigeordnete ist der ständige allgemeine Stellvertreter des Oberbürgermeisters und wird vom Gemeinderat bestellt. Er führt bei der Stadt Rheinstetten als Großer Kreisstadt die Amtsbezeichnung Bürgermeister. Neben dem hauptamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters werden vom Gemeinderat auch ehrenamtliche Stellvertreter ernannt.

Für den Stadtteil Neuburgweier existiert ein Ortschaftsrat mit dem Ortsvorsteher als Vorsitzenden.