Verwaltungsorgane der Großen Kreisstadt Rheinstetten sind der Gemeinderat und der Oberbürgermeister.
Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das Hauptorgan der Stadt. Er wird alle fünf Jahre von den Bürgerinnen und Bürgern Rheinstettens gewählt, das nächste Mal 2029.
Vorsitzender im Gemeinderat und Vertreter der Stadt Rheinstetten ist der Oberbürgermeister, der für eine Amtszeit von acht Jahren - zuletzt 2023 - gewählt wird.
Der Erste Beigeordnete ist der ständige allgemeine Stellvertreter des Oberbürgermeisters und wird vom Gemeinderat bestellt. Er führt bei der Stadt Rheinstetten als Großer Kreisstadt die Amtsbezeichnung Bürgermeister. Neben dem hauptamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters werden vom Gemeinderat auch ehrenamtliche Stellvertreter ernannt.
Für den Stadtteil Neuburgweier existiert ein Ortschaftsrat mit dem Ortsvorsteher als Vorsitzenden.
Die Mitglieder des Gemeinderats sowie Ortschaftsrats sind im Ratsinformationssystem (RIS) zu finden.
Bis zur konstituierenden Sitzung des neuen Gemeinderates hat der bisherige Gemeinderat die kommissarische Leitung inne. Danach werden die im RIS aufgeführten Mitglieder aktualisiert.