Rheinstetten hat im Stadtteil Neuburgweier einen Ortschaftsrat. Der Ortschaftsrat ist kein Ausschuss des Gemeinderats, sondern das Organ einer besonderen Verwaltungsform in der Gemeinde, der Ortschaftsverfassung. Diese kann in Gemeinden mit räumlich getrennten Ortsteilen eingeführt werden. Grundlage dafür ist die Hauptsatzung der Gemeinde. Die Mitglieder des Ortschaftsrates (Ortschaftsräte) werden nach den für die Wahl der Gemeinderäte geltenden Bestimmungen gewählt.
Der Ortschaftsrat ist zunächst ein beratendes Gremium, dem aber durch Hauptsatzung vom Gemeinderat beschließende Zuständigkeiten übertragen werden können, sofern sie die Ortschaft betreffen.
Ortschaftsräte üben ihr Mandat ehrenamtlich aus. Bei allen Entscheidungen muss sich der Ortschaftsrat vom Gesamtwohl der Gemeinde leiten lassen.