Hebesatz |
Steuerhöhe |
Rückwirkend zum 01.01.2022 | 400 v. H |
Hebesätze |
Steuerhöhe |
Hebesatz A (landwirtschaftliche- und forstwirtschaftliche Grundstücke, Stückländereien) |
840 v. H. (325 v. H. 2017-2024) |
ab 01.01.2025 | |
Hebesatz B (bebaute und unbebaute Grundstücke, Stückländereien) |
200 v. H. (360 v. H. 2017-2024) |
ab 01.01.2025 |
Steuerobjekt |
Steuerhöhe |
Ersthund | 90 € |
Zweithund | 180 € |
Jeder weitere Hund | 180 € |
Zwinger | 180 € |
Ersatzhundesteuermarke | 3,50 € |
Unverändert seit 2015 |
(Hundezüchter, die mindestens zwei rassereine Hunde der gleichen Rasse, darunter eine Hündin im zuchtfähigen Alter zu Zuchtzwecken halten. Werden im Zwinger mehr als 5 Hunde gehalten, erhöht sich die Steuer für jeweils bis zu 5 weitere Hunde um die Zwingersteuer i.H.v. 150,00 €)
Hier zur Hundesteuersatzung - im Ortsrecht unter Punkt 9 - Finanzen und Steuern.
Steuerobjekt |
Erläuterung |
Steuerhöhe |
Geräte mit Gewinnmöglichkeit | Anteil der elektronisch gezählten Bruttokasse bzw. des maßgeblichen Geldwertes | 23 v. H. |
Geräte ohne Gewinnmöglichkeit | Pro Gerät für jeden angefangenen Kalendermonat der Steuerpflicht: | |
Aufgestellt in Spielhallen, etc. | 80 € | |
Aufgestellt an sonstigen Aufstellungsorten: | 40 € | |
Gewaltspielautomaten | Pro Gerät für jeden angefangenen Kalendermonat der Steuerpflicht | 500 € |
Erotikmessen | Je Veranstaltung | 250 € |
Swingerclubs etc. | Je qm Veranstaltungsfläche | 5 € |
Unverändert seit 01.01.2017 |
Hier zur Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer - im Ortsrecht unter Punkt 9 - Finanzen und Steuern.
Hinweis:
Änderungen vorbehalten. Es gelten die jeweils gültigen Satzungsbestimmungen.