Nach dem Regelwerk des Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens auf doppischer Basis (Kommunale Doppik) hat die Stadt Rheinstetten zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Bestandteile des Jahresabschlusses sind nach § 95 Gemeindeordnung die Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und Bilanz. Zudem ist der Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Der Jahresabschluss gibt einen Überblick über die wirtschaftliche Lage und die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Rheinstetten im jeweiligen Rechnungsjahr.