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Gewerberegisterauskunft

Die einfache Auskunft gilt nur für angemeldete Betriebe und abgeschlossene Gewerbemeldungen. Eine einfache Gewerberegisterauskunft erhalten Sie ohne Angabe von Gründen. Diese Auskunft umfasst den Namen des jeweiligen Gewerbetreibenden, die angezeigte Betriebsanschrift und die Tätigkeit.