Im Landkreis Karlsruhe besteht aufgrund anhaltender Trockenheit und hoher Temperaturen derzeit eine hohe Waldbrandgefahr. Daher hat das Forstamt im Landratsamt Karlsruhe eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab Donnerstag, 30. Juli, die Benutzung von Grill- und Feuerstellen im Wald einschließlich mitgebrachter Grills untersagt. Die Verfügung erstreckt sich auf den gesamten Landkreis Karlsruhe und gilt bis zu ihrem Widerruf. Die Nutzung der Plätze ohne Feuermachen bleibt weiterhin erlaubt. In diesem Zusammenhang wird auch auf das generelle Rauchverbot im Wald hingewiesen, das im Zeitraum März bis einschließlich Oktober gilt. Die Forstbehörde kündigt an, dass das Rauch- und Grillverbot verstärkt auf Einhaltung überwacht wird. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.
„Unsere Wälder stehen derzeit unter massivem Trockenstress. Der ausbleibende Regen in Verbindung mit sehr hohen Temperaturen und starker Sonneneinstrahlung hat mittlerweile dazu geführt, dass die Böden ausgetrocknet sind.“, erläutert Isabelle Obert, die im Forstamt die Abteilung Wald und Gesellschaft leitet. Auch für die kommenden Wochen sagen die Wetterprognosen hohe Temperaturen und anhaltende Trockenheit voraus. Der Waldbrandgefahrenindex weist anhaltend hohe bis sehr hohe Gefahr aus. „Bereits ein kleiner Funken kann ausreichen, um einen Wald- oder Vegetationsbrand auszulösen. Es ist daher wichtig, dass wir nun konsequent jegliche Gefahren durch Feuer für den Wald vermeiden“, so Obert weiter.
Weiterführende Informationen zum Waldbrandgefahrenindex in der Region
Das Regierungspräsidium Freiburg hat der terranets bw GmbH, Am Wallgraben 135 in
70565 Stuttgart mit Bescheid vom 06.08.2021, Az.: 97-4562-231.95/1, die erste immissi-
onsschutzrechtliche Teilgenehmigung nach den §§ 4 Abs. 1, 10, 8 Bundes-Immissions-
schutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Probebetrieb der Gasverdichterstation
an der Nordschwarzwaldleitung in Rheinstetten, Gemarkung Mörsch, Flurstück 3819 ein-
schließlich zugehöriger Nebenanlagen und mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von
maximal 54 MW (3 x 18 MW) erteilt.
Hier finden Sie die öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Freiburg als PDF-Dokument.
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Rheinstetten erfolgen im Amtsblatt "Rheinstetten aktuell". Dort werden auch die regelmäßigen Berichte über Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse veröffentlicht.
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