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Zensus 2022 - Im Landkreis Karlsruhe wird die amtliche Einwohnerzahl neu festgestellt

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Von Mitte Mai bis Ende Juli werden Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Karlsruhe für den Zensus 2022 befragt. Dieser findet zeitgleich alle zehn Jahre in sämtlichen deutschen Städten und Gemeinden statt. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde er von vergangenem Jahr auf dieses verschoben. In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird. Grundlage hierfür sind die Einwohnermeldedaten. Für die ausgewählten zu befragenden Personen besteht beim Zensus eine gesetzliche Auskunftspflicht. Zensus-Stichtag, auf den sich die Befragungen beziehen werden, ist der 15. Mai dieses Jahres.

Der Landkreis wird im Auftrag tätig

Der Landkreis Karlsruhe führt im Auftrag des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg eine Haushaltsbefragung auf Stichprobenbasis durch. Hierzu hat das Landratsamt in Waghäusel eine landkreiseigene Erhebungsstelle für den Zensus 2022 eingerichtet. Weitere eigenständige Erhebungsstellen befinden sich Bruchsal, Ettlingen und Waghäusel, die von den drei genannten Großen Kreisstädten in eigener Verantwortung betrieben werden. Durch den Zensus sollen Über- oder Untererfassungen der Einwohnerzahlen erkannt und wichtige sozio-demographische Merkmale, wie beispielsweise Bildungsabschlüsse, erhoben werden. Die Befragung vor Ort wird nur wenige Minuten in Anspruch nehmen. Die Auskunftspersonen erhalten beim Interview einen Online-Code und können danach eigenständig weitere Angaben eintragen. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, die Befragung mit Hilfe eines Papierfragebogens durchzuführen.

Die Befragungen finden vor Ort, aber mit Abstand statt

Um die Befragungen persönlich vor Ort durchzuführen, werden im Auftrag der Zensus-Erhebungsstelle des Landkreises mehr als 300 ehrenamtliche Erhebungs-Beauftragte so kontaktarm wie möglich in den Kreiskommunen unterwegs sein. Die Befragungen können mit Abstand an der Tür oder im Flur erfolgen. Somit ist ein Betreten der Wohnung oder des Hauses der Auskunftsperson durch die Zensus-Interviewerin oder den Interviewer nicht notwendig. Diese wurden für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit von der Zensus-Erhebungsstelle sorgfältig ausgewählt, umfassend geschult sowie auf Verschwiegenheit verpflichtet. Die Interviewerinnen und Interviewer kündigen den Befragungstermin im Vorfeld postalisch an und können ihren ehrenamtlichen Einsatz bei den Auskunftspersonen mit einem offiziellen Ausweis belegen.

Die Daten unterliegen der statistischen Geheimhaltung

Zusätzlich gibt es eine Erhebung an allen Anschriften mit Sonderbereichen. Zu den Sonderbereichen zählen beispielsweise Wohnheime für Studierende und Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge, Altenheime und Seniorenwohnanlagen. Die Zensusdaten unterliegen der statistischen Geheimhaltung und werden ausschließlich für statistische Zwecke genutzt. Durch das sogenannte Rückspielverbot ist es gesetzlich untersagt, dass die gewonnenen Zensus-Befragungsdaten an andere Verwaltungseinheiten, wie die Bürgerdienste oder das Jobcenter, weitergegeben werden.

Weitere Informationen gibt es online und am Telefon

Die Zensus-Erhebungsstelle des Landkreises Karlsruhe ist für Rückfragen per Mail oder unter der Telefonnummer 0721 936-99500 erreichbar. Weitere Informationen zum Zensus sind auch auf der Homepage des Statistischen Bundesamtes www.zensus2022.de oder auf Twitter unter dem Profil @zensus2022 zu finden.


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