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Wird das Bauen für die Bürger durch Erbbaurecht leichter?

| Aus dem Gemeinderat


Bauen in Erbbaurecht soll die Stadt Rheinstetten nach den Wünschen der Unabhängigen Liste Rheinstetten. „Das soll einerseits das Bauen für die Bürger erleichtern und andererseits der Stadt die Möglichkeit geben, auf dieses Gelände in Zukunft noch Einfluss nehmen zu können“, schreiben die Gemeinderäte Gerd Waidner, Elisabeth Ganßmann und Manfred Rihm in ihrem Antrag. Ganßmann begründete den Antrag vom Traum vieler junger Familien vom eigenen Häuschen, der bei den aktuell hohen Grundstückspreisen für viele nicht realisierbar sei.

Nicht wenige in den Gremien hatten Bedenken, städtische Grundstücke in Form von Erbbaurecht an Wohnungsbau-Interessierte zu vergeben. Die Stadtverwaltung verwies in einer kurzen Stellungnahme zu dem Antrag auf eine Problematik mit dem Erbbauzins: Da Erbbaurechtsverträge häufig über lange Zeit (vielfach 99 Jahre) liefen, würden in den Regelungen über den Erbbauzins regelmäßig Preisanpassungsklauseln vorgenommen. Diese Anpassungen führten zu einem nicht unerheblichen Zahlungsaufwand. Dies sei ein Grund, warum Kommunen Erbbaurechte nicht mehr begründen, sondern lieber den Verkaufsweg wählen. In den vergangenen Jahren hätten viele Städte und Gemeinden Erbbauberechtigten angeboten, durch Zahlung eines Ausgleichsbetrages Volleigentümer zu werden. Die Stadt Rheinstetten habe in Baugebieten, beispielsweise auch in Bach-West, bereits Grundstücke mit Erbbaurechten vergeben. Auf Antrag der Erbbauberechtigten seien diese durch Gemeinderatsbeschluss mittlerweile Volleigentümer.

Otto Deck (BfR) sprach zunächst einmal davon, dass es Städte wie Wien gebe, wo im Eigentum der Kommune verbleibende Wohnbaugrundstücke durchaus ein Vorbild seien, bezahlbaren Wohnraum bereit zu stellen. Außerdem führten solche Angebote auch zu einer Dämpfung der Preise auf dem freien Wohnungsmarkt. Von Seiten der CDU-Fraktion äußerte insbesondere Franz Deck große Bedenken gegen ein Angebot an städtischen Erbbaugrundstücken. Er war der Auffassung, dass dies langfristig für Wohnbauinteressenten deutlich teurer werde. Schließlich einigte sich das Gremium anhand von verschiedenen Modellvarianten, die die Stadtverwaltung zusammenstellen solle, im Laufe des Jahres das Thema „Bezahlbarer Wohnraum“ unter erbbaurechtlichen Gesichtspunkten nochmals zu erörtern.(m.f.G.d.BNN)


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