Bereits seit 1990 gibt es in Rheinstetten einen "Rettungsanker" für Menschen, die unverschuldet in eine besondere Notlage geraten sind: den Sozialfonds für Bedürftige der Stadt Rheinstetten, der durch den damaligen Bürgermeister Kurt Roth, Ehrenbürger unserer Stadt, gegründet wurde. Dabei ist die Sozialberatungsstelle im Rathaus Mitte Anlaufstelle für Menschen in Notlagen.
Julian Schwaninger, der bei der Stadt Rheinstetten für die Sozialberatung zuständig ist, ist oft auf Rheinstettens Straßen unterwegs. Er kennt die Brennpunkte und die Personen, die man „im Auge behalten muss.“ So kümmert er sich um „altbekannte“ Fälle, springt aber auch bei spontanen Notlagen kurzfristig ein. „In Rheinstetten funktioniert der Informationsfluss gut“, erklärt Schwaninger. „Es wird alles sofort an die richtigen Stellen weitergegeben. „So kann ich schnell und nachhaltig handeln.“ Vom Brand in der Silvesternacht hat er erfahren, bevor die Glut erloschen war. Und so war er dann auch zeitnah vor Ort, um Hilfe anzubieten. „Wir konnten direkt Unterkunft, Kleidung und Essen anbieten. Wichtige Dokumente wurden neu beschafft und ich habe bei allen möglichen Formalitäten geholfen.“ Bis heute sei Schwaninger mit den Betroffenen in Kontakt, um bei eventuellen Problemen zu unterstützen und auch in der kommenden Zeit Hilfe anzubieten.
Wenn die Stadt Rheinstetten hilft, geschieht das im Hintergrund. Hinweise aus der Bevölkerung werden hier natürlich gerne angenommen, da die meisten Personen, die auf Hilfe angewiesen sind, diese nicht selbst einfordern. „Viele scheuen sich einfach, aufs Amt zu gehen und ganz konkret nach Hilfe zu fragen“, so Schwaninger. „Wenn ich dann einen Hinweis bekomme, bin ich natürlich sehr dankbar und kann von mir aus auf die Betroffenen zugehen.“ Oft sei es aber auch so, dass die Menschen gar nicht auf Hilfe angewiesen sind, da sie sich aus eigenen (finanziellen) Mitteln aus der Lage befreien konnten bzw. familiär oder von Freunden aufgefangen werden. „Die Hilfsbereitschaft in Rheinstetten ist großartig,“ freut sich Oberbürgermeister Sebastian Schrempp. „Die Menschen hier sind sehr achtsam und schauen aufeinander. Zudem ist das Spendenaufkommen - gerade vor Weihnachten - enorm.“
Sozialfonds für Bedürftige - Hilfe, die dort ankommt, wo sie dringend benötigt wird. Eine soziale Einrichtung, die direkt vor Ort Menschen in Notlagen zeitnah hilft. Gemeinderat und Oberbürgermeister danken allen, die durch ihre Spenden diese Unterstützung möglich machen.
Der Sozialfonds zur Unterstützung bedürftiger Menschen in der Stadt Rheinstetten, so der offizielle Name, finanziert sich in erster Linie aus zweckgebundenen Spenden von Privatpersonen, Unternehmen, Vereinen oder anderen Organisationen. Auch die Erstattungen für überschrittene Veröffentlichungskontingente in "Rheinstetten aktuell" (0,01 €/Zeichen) kamen in den vergangenen Jahren diesem sozialen Zweck zugute. Erzielte Zinseinnahmen aus den vorhandenen Mitteln fließen ebenfalls wieder direkt in den Fonds. Zuschüsse aus dem städtischen Haushalt gibt es keine. Erfreulicherweise verzeichnet der Sozialfonds ein konstant gutes Spendenaufkommen, so dass bisher alle berechtigten Anträge aus den vorhandenen Mitteln auch tatsächlich bewilligt werden konnten.
Damit der Fonds seinen Zweck erfüllen und Menschen in besonderen Notlagen helfen kann, müssen selbstverständlich einige Voraussetzungen erfüllt sein. So muss es sich um eine nachgewiesene Notlage bzw. kurzfristige Hilfe handeln. Die Notlage darf nicht selbst verschuldet sein und die Hilfe ist grundsätzlich nachrangig (vorrangig sind insbesondere Leistungen der Sozialämter, Versicherungsträger etc. nach den jeweiligen gesetzlichen bzw. vertraglichen Ansprüchen).
Dies kann zum Beispiel die Ersthilfe nach einem Wohnungs- oder Hausbrand sein, wenn die Geschädigten keine verfügbaren Mittel haben, die Versicherung nicht oder nicht schnell genug greift. Typische Fälle bei Familien sind auch nicht einlösbare Ansprüche, z. B. wenn sich Unterhaltspflichtige kurzfristig ihrer Verpflichtung entziehen und Alleinerziehende mit Kindern dadurch plötzlich in finanzielle Not geraten. Bei Senioren geht es häufig um die Verhinderung einer drohenden Unterversorgung oder gar Verwahrlosung sowie um die Förderung der Kommunikation bei Alleinlebenden.
Einige Beispiele: Für Obdachlose, die kurzfristig untergebracht werden müssen, wird Bettwäsche beschafft. Im Rahmen der Familienhilfe werden in bestimmten Fällen Spielsachen für Kinder angeschafft oder Mitgliedsbeiträge für Vereine und für besondere Schul- oder Sprachförderung übernommen. „Uns ist es enorm wichtig, dass benachteiligten Kindern und Jugendlichen ein ordentlicher Bildungsabschluss ermöglicht wird“, erklärt Julian Schwaninger. „Das ist die beste Grundlage, um aus dieser Spirale heraus zu kommen.“ Aber auch Sozialprojekte wie das Internet-Café und das Gabenlädchen werden unterstützt. Nicht übernommen werden dagegen Kosten der regelmäßigen Kinderbetreuung (Kita-Gebühren usw.), da es hierfür andere Leistungen über die Sozialämter gibt. Weitere Fälle waren u.a. die Beschaffung von Sportschuhen für zwei Kinder einer alleinerziehenden Mutter, damit die beiden weiter ihren Sport im Verein betreiben konnten oder die sehr kurzfristig notwendige Ersatzbeschaffung einer defekten Waschmaschine für die alleinstehende Mutter eines Kleinkindes.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Ehrenamtliche unterstützt werden, wenn deren Tätigkeit dazu dient, eine Notlage von hilfebedürftigen Menschen zu vermeiden oder deren Lebensverhältnisse nachhaltig zu verbessern. Aus dem Sozialfonds können in solchen Fällen diejenigen Ausgaben erstattet werden, die die Ehrenamtlichen aus privaten Mitteln ausgelegt haben.
Alle Anträge werden zuerst im Sozial- und Ordnungsamt, Bereich Sozialberatung, eingehend geprüft. Neben der Überprüfung schriftlicher Unterlagen spielt hierbei vor allem das persönliche Gespräch mit den Betroffenen eine wichtige Rolle. Dabei kann auch geklärt werden, ob es andere vorrangige Hilfsansprüche gibt und welche begleitenden Maßnahmen notwendig sind, um die Situation möglichst nachhaltig und dauerhaft zu verbessern. „Aber auch da helfen wir dann natürlich bei den Antragsformularen und stellen Kontakt zu den richtigen Stellen her“, so Schwaninger. „Schließlich ist in den meisten Fällen Eile geboten.“ Wichtig ist, dass die Hilfesuchenden zunächst alle rechtlichen Ansprüche ausschöpfen. Selbstverständlich prüft die Sozialberatungsstelle auch, ob nach Gewährung einer Hilfe Rückforderungen gegen Dritte geltend gemacht werden können.
Regelmäßig gehen bei der Stadt Rheinstetten Spenden für den Sozialfonds ein: während des ganzen Jahres und zur Weihnachtszeit insbesondere. Wir freuen uns über die große Hilfsbereitschaft und bedanken uns herzlich.
Aufgrund rechtlicher Vorschriften können wir eine Spendenbescheinigung (ab 301 Euro, darunter ist als Nachweis für das Finanzamt die Vorlage eines Kontoauszuges ausreichend) und unser Dankesschreiben an Sie leider erst ausstellen, wenn der Gemeinderat Ihre Spende in der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses genehmigt und angenommen hat. Diese Annahme erfolgt in der Regel viermal im Jahr. Die Vorgaben führen dazu, dass Sie unter Umständen erst nach ein paar Wochen von uns hören. Wir bitten Sie hierfür um Verständnis.
Wenn Sie spenden wollen, so geben Sie auf Ihrem Überweisungsträger bitte Ihren Namen, Ihre Anschrift sowie den gewünschten Verwendungszweck („Spende Sozialfonds“) an. Vielen Dank.
Spar- und Kreditbank Rheinstetten eG:
IBAN: DE23 6606 1407 0000 0001 16
Sparkasse Karlsruhe:
IBAN: DE13 6605 0101 0001 0449 16