| Bekanntgaben
Die Stadt hat die Straße „Zollweg“ sowie den Fuß- und Radweg sowie alle Nebenanlagen nach deren endgültiger Fertigstellung und Grundstücksübertragung am 04.07.2018 in ihre Baulast, Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht übernommen. Sie sind somit nach § 5 des Straßengesetzes Baden-Württemberg dem Verkehr als öffentliche Gemeindestraße (Ortsstraße) freigegeben und gewidmet.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte in Rheinstetten aktuell, Ausgabe 43/2020.