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Wichtiger Hinweis für Hauseigentümer . . .

| Baurecht aktuell


. . . zur Erdung bzw. zum Potenzialausgleich von Elektroinstallationen

Die Erdung von elektrischen Anlagen über metallene Wasserleitungen ist nicht zulässig!

Vor 1973 wurden Neubauten in der Regel nicht mit einer hauseigenen Erdungsanlage ausgerüstet. In diesen Gebäuden wurden die metallischen Wasserleitungen teilweise für die Erdung der Elektroinstallation benutzt. Viele elektrische Anlagen in Altbauten sind noch immer mit dem früher üblichen System ausgerüstet.

Das bedeutet Lebensgefahr – für Monteure und Hausbewohner!

Die Sicherheit der elektrischen Anlagen Ihres Hauses wird daher möglicherweise immer noch durch eine Erdung über das öffentliche Wasserrohrnetz erreicht. Nach den geltenden VDE Bestimmungen ist es nicht mehr zulässig, das Wasserrohrnetz für die Erdung zu benutzen. Zwei wichtige VDE-Bestimmungen für das Errichten einer Erdungsanlage sind die DIN VDE 0100 T 410 Schutz gegen elektrischen Schlag und die DIN VDE 0100 T 540 Erdung, Schutzleiter, Potenzialausgleichsleiter. Im Zuge der Erneuerung/Auswechslung/Reparatur der Wasserleitungen werden die bestehenden Hausanschlussleitungen aus Metall durch Leitungen aus Kunststoff ersetzt. Bei Rohrschäden werden Rohrstücke aus Kunststoff bzw. Kupplungen mit Gummidichtungen eingesetzt. Kunststoff leitet den Strom nicht.

Damit verliert das öffentliche Wasserrohrnetz seine Funktion als Erder. Bei Anlagen, in denen das Wasserrohrnetz noch als Erder, Erdungsleiter oder Blitzschutzerder verwendet wird, sind daher ggf. Maßnahmen an der Elektroinstallation erforderlich. Nach den einschlägigen Bestimmungen ist für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung der Anschlussnehmer (in der Regel der Eigentümer) verantwortlich.

Wir weisen deshalb darauf hin, dass Sie aus Sicherheitsgründen die Elektroinstallation Ihres Hauses von einem eingetragenen Elektroinstallateur überprüfen und ggf. den geänderten Bedingungen (z.B. Staberder oder Banderder) anpassen lassen sollten, da ohne ausreichende elektrische Schutzmaßnahmen unter Umständen Lebensgefahr für Hausbewohner und für die mit Wasserleitungsarbeiten beauftragten Handwerker besteht.

Die für die Überprüfung und ggf. erforderliche Erneuerungsmaßnahmen anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Eigentümers, da dieser für die Sicherheit der elektrischen Anlage nach den geltenden gesetzlichen Regelungen selbst verantwortlich ist.

Bei Eintritt etwaiger Personen- oder Sachschäden, die infolge der Nutzung des Wasserrohrnetzes zur Erdung der elektrischen Anlage entstehen, ist eine Haftung des Eigenbetriebs Wasserversorgung der Stadt Rheinstetten ausgeschlossen.

Bei Fragen zur Vorgehensweise zur nachträglichen Erdung oder zu Ihrer Hausinstallation wenden Sie sich bitte an einen Elektroinstallateur Ihres Vertrauens.


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