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Wertschätzung für ehrenamtliche Tätigkeit

| Aus dem Gemeinderat


Entschädigungssatzung wird überarbeitet

Wer ehrenamtlich für die Stadt tätig ist, erhält hierfür eine Entschädigung. Die dafür geltenden Sätze wurden zuletzt vor 18 Jahren angepasst - anlässlich der Umstellung von D-Mark auf Euro-Beträge im Jahr 2002. Wertschätzung für ehrenamtliche Tätigkeit ist gerade in Zeiten, in denen sich immer weniger Menschen zur Ausübung solcher Ehrenämter bereitfinden, ein wichtiges Anliegen der Stadt. In der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses stellte Monika Friton vom Amt Büro Oberbürgermeister Vorschläge für die neuen Entschädigungssätze vor.

Angepasst werden sollen sowohl die allgemeinen Entschädigungssätze (z.B. Wahlhelfer) wie auch die Entschädigungen für Stadt- und Ortschaftsräte. Die allgemeine Entschädigung soll künftig bei Tätigkeit bis zu drei Stunden bei 29 Euro, bis sechs Stunden bei 48 Euro und der Tageshöchstsatz bei 67 Euro liegen. Die Monatspauschale für Stadträte soll auf 150 Euro, das Sitzungsgeld auf 65 Euro angepasst werden. Über die Sätze für Ortschaftsräte wird in Kürze noch der Ortschaftsrat beraten. Bei den ehrenamtlichen OB-Stellvertretern wird künftig mit Pauschalen statt Stundensätzen gearbeitet.

Neben den Argumenten Wertschätzung und Kaufkraftentwicklung seit 2002 führten mehrere Ausschussmitglieder auch an, dass durch die Umstellung auf elektronische Ratsarbeit beim einzelnen Ratsmitglied zusätzliche Kosten entstehen können. Im Vergleich mit anderen Großen Kreisstädten sind die neuen Sätze ebenfalls angemessen, zudem sollen sie auch wieder über eine längere Zeit Bestand haben. Insgesamt folgte der Verwaltungs- und Finanzausschuss einstimmig bzw. mehrheitlich den jeweiligen Vorschlägen. Die Satzung soll im Januar im Gemeinderat beschlossen werden.


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