| Wahlen
Die Stimmzettel für die Kommunalwahlen wurden allen Wahlberechtigten zugeschickt. Sollten Sie keine Stimmzettel erhalten haben, bekommen Sie diese im Wahllokal ausgehändigt.
Die Stimmzettel für die Kreistags-, Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen sind in Blocks zusammengeheftet, aus denen Sie jeweils Stimmzettel heraustrennen können.
Da das Ausfüllen der Stimmzettel einige Zeit beansprucht ist es sinnvoll die Stimmzettel schon ausgefüllt ins Wahllokal mitzubringen. Sie erhalten dort für jeden Stimmzettel einen Stimmzettelumschlag. In der Wahlkabine legen Sie die Stimmzettel jeweils in den (gleichfarbigen und beschrifteten) Stimmzettelumschlag für die Wahl.
Hinweis: Den Stimmzettel für die Europawahl bekommen Sie im Wahllokal. Sie haben bei der Europawahl eine Stimme.
Um Ihnen das Ausfüllen der Stimmzettel zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Regeln dafür zusammengefasst.
Gewählt werden in Rheinstetten:
Sie haben so viele Stimmen, wie Mitglieder der Gremien zu wählen sind, das sind:
Es gilt bei den Kommunalwahlen die „positive Kennzeichnungspflicht“, d.h. die Bewerber müssen ausdrücklich als gewählt gekennzeichnet werden. Es reicht nicht aus, Bewerber auszustreichen ohne gleichzeitig die gewählten Bewerber zu kennzeichnen.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten die Stimmen auf die Bewerber zu verteilen:
Bitte beachten Sie, dass ganz durchgestrichene oder durchgerissene Stimmzettel ungültig sind.
Stadt Rheinstetten
Sozial- und Ordnungsamt