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Wer gewählt wird und wie Sie richtig wählen

| Wahlen


Bitte Wahlbenachrichtigung und ausgefüllte Stimmzettel ins Wahllokal mitbringen

Die Stimmzettel für die Kommunalwahlen wurden allen Wahlberechtigten zugeschickt. Sollten Sie keine Stimmzettel erhalten haben, bekommen Sie diese im Wahllokal ausgehändigt.

Die Stimmzettel für die Kreistags-, Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen sind in Blocks zusammengeheftet, aus denen Sie jeweils Stimmzettel heraustrennen können.

Da das Ausfüllen der Stimmzettel einige Zeit beansprucht ist es sinnvoll die Stimmzettel schon ausgefüllt ins Wahllokal mitzubringen. Sie erhalten dort für jeden Stimmzettel einen Stimmzettelumschlag. In der Wahlkabine legen Sie die Stimmzettel jeweils in den (gleichfarbigen und beschrifteten) Stimmzettelumschlag für die Wahl.
Hinweis: Den Stimmzettel für die Europawahl bekommen Sie im Wahllokal. Sie haben bei der Europawahl eine Stimme.

Um Ihnen das Ausfüllen der Stimmzettel zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Regeln dafür zusammengefasst.

Gewählt werden in Rheinstetten:

  • 22 Mitglieder des Gemeinderates
  • 6 Mitglieder des Ortschaftsrates Neuburgweier (nur in Neuburgweier)
  • 6 Mitglieder des Kreistages für den Wahlbezirk IV Rheinstetten

Sie haben so viele Stimmen, wie Mitglieder der Gremien zu wählen sind, das sind:

  • 22 Stimmen bei der Gemeinderatswahl
  • 6 Stimmen bei der Ortschaftsratswahl Neuburgweier
  • 6 Stimmen bei der Kreistagswahl

Es gilt bei den Kommunalwahlen die „positive Kennzeichnungspflicht“, d.h. die Bewerber müssen ausdrücklich als gewählt gekennzeichnet werden. Es reicht nicht aus, Bewerber auszustreichen ohne gleichzeitig die gewählten Bewerber zu kennzeichnen.

Sie haben verschiedene Möglichkeiten die Stimmen auf die Bewerber zu verteilen:

  • Sie können einem Bewerber bis zu 3 Stimmen geben (kumulieren). Diese Bewerber werden mit einer 2 oder 3 gekennzeichnet.
  • Sie können auf die von Ihnen ausgesuchten Wahllisten Bewerber von einer anderen Liste übertragen (panaschieren). Um Bewerbern unterschiedlicher Listen Stimmen zu geben, wird eine Liste als Grundlage genommen. Weitere Namen von anderen Listen können dann hinzugefügt werden.
  • Bewerber, die eine Stimme erhalten sollen, werden mit einem Kreuz oder einer 1 gekennzeichnet.
  • Wenn Sie Ihre Stimmen der Bewerberliste einer Partei oder Wählervereinigung zukommen lassen möchten, können Sie diese Liste ohne weitere Kennzeichnung unverändert abgeben. Es erhält dann jeder Bewerber eine Stimme.
    Enthält eine Liste weniger Bewerber als Stimmen zu vergeben sind, „verschenken“ Sie die übrigen Stimmen.
    Bei der Wahl der Kreisräte erhalten die ersten sechs Bewerber der Liste jeweils eine Stimme.

Bitte beachten Sie, dass ganz durchgestrichene oder durchgerissene Stimmzettel ungültig sind.


Stadt Rheinstetten
Sozial- und Ordnungsamt


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