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Was macht eigentlich das Sachgebiet Steuern/ Gebühren/ Abgaben?


Was macht eigentlich . . .?

Den Aufbau und rechtlichen Rahmen der Stadt Rheinstetten regelt die Gemeindeordnung bzw. die Hauptsatzung der Stadt Rheinstetten. Gearbeitet wird in der Verwaltung üblicherweise in Dienststellen und Ämtern, die unterschiedliche Sach- und Fachbereiche betreuen. Während der Oberbürgermeister, aber auch einzelne Mitarbeiter/-innen in der Verwaltung, aufgrund ihrer Aufgaben in der Öffentlichkeit stärker wahrgenommen werden, verrichten auch viele andere Bedienstete in der Verwaltung wichtige Arbeiten, die jedoch oft „im Verborgenen“ bleiben. Dies ist für die Stadtverwaltung Grund genug, um diese Teile der Arbeit in unserem Mitteilungsblatt in einer unregelmäßigen Artikelserie auch einmal stärker ins Blickfeld zu rücken. Heute informieren wir über das Sachgebiet Steuern/Gebühren/Abgaben. Viel Freude beim Lesen – Ihre Stadtverwaltung.

Keine Nebenstelle des Finanzamtes

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Steueramtes

„Wir werden immer mal wieder nach der Einkommensteuer gefragt. Mit der haben wir aber gar nichts zu tun, da wir keine Nebenstelle des Finanzamts sind. Unser Team bearbeitet an Steuern Grund-, Gewerbe-, Hunde- und Vergnügungssteuer“, so Monika Friton, Sachgebietsleiterin des Teams Steuern/Gebühren/Abgaben. Die Stadt Rheinstetten erhält ca. 2.966.000 Euro Grundsteuer/Jahr. An Gewerbesteuer werden 2019 ca. 6.500.000 Euro erwartet. Als wichtigste Einnahmequelle von Kommunen finanzieren sie die örtliche Infrastruktur wie Straßen, Radwege oder Brücken sowie Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Schwimmbäder und Büchereien.

Monika Friton und ihr Stellvertreter Michael Knapp erarbeiten außerdem Gebührenkalkulationen in Rheinstetten. Zusammen mit den Fachämtern ermitteln sie die Kosten für die Nutzung öffentlicher Leistungen und die einzelnen Gebühren/Entgelte, die hierfür erhoben werden können. Jährliche Kalkulationen sind die Wasser- und Abwassergebühren, weitere erfolgen im 3- bis 5-Jahresrhythmus.

 

Grundsteuer – bei eigenem Grundstück

Rund 12.000 Grundstücke gibt es in Rheinstetten, die jährlich Grundsteuer A (landwirtschaftliche) oder B (bebaute oder bebaubare Grundstücke) entrichten. Die Grundsteuer wird anhand des Grundsteuermessbetrags des Finanzamts erhoben. Für die Berechnung der Grundsteuer wird er mit dem Hebesatz der Stadt multipliziert: 325 % für die Grundsteuer A und 360 % für die Grundsteuer B. Und wenn das Grundstück verkauft wird? „Der Wechsel eines Eigentümers kann nach dem Grundsteuergesetz nur zum 01.01. des Folgejahres vorgenommen werden – dies wird häufig nachgefragt“, so Michelle Bauer, Ansprechpartnerin für die Grundsteuer.

Gewerbesteuer – für ca. 1.000 Gewerbetreibende

Mitarbeiterinnen des Steueramtes

Auch bei der Gewerbesteuer ist der Bescheid des Finanzamtes maßgeblich. Der darin enthaltene Gewerbesteuermessbetrag wird mit dem Hebesatz der Stadt Rheinstetten (360 %) multipliziert. Zurzeit werden rund 1.000 Gewerbebetriebe in Rheinstetten besteuert. Hierzu gehören Unternehmer, die z.B. Handel betreiben, ein Handwerk ausüben, industriell tätig sind oder Dienstleistungen anbieten. Ansprechpartnerin bei Fragen rund um die Gewerbesteuer ist Nicole Merz.

 

Wasser/Abwasser – wie viel benötigen Sie täglich?

Neben der Gewerbesteuer kümmert sich Nicole Merz um den Bereich Wasser/Abwasser. Sie organisiert u. a. die Ablesung der rund 5.500 Wasserzähler in Rheinstettens Gebäuden. Anhand der Ergebnisse werden die Gebühren für Frischwasser, Abwasser sowie Niederschlagswasser berechnet und die sich daraus ergebenden Gebührenbescheide verschickt. Während des Jahres sind laufende Eigentumswechsel zu bearbeiten und der Austausch von Wasserzählern zu veranlassen. In Deutschland müssen Wasserzähler laut Gesetz mindestens alle sechs Jahre ausgetauscht werden. Außerdem kann für die Bewässerung des Gartens ein Gartenwasserzähler oder für die Nutzung von Wasser an Baustellen, die noch keinen Wasseranschluss haben, ein Bauwasser-Standrohr beantragt werden.

Hätten Sie’s gewusst? Die Deutschen hatten 2018 einen durchschnittlichen Wasserverbrauch pro Kopf und Tag von 127 Liter Leitungswasser (Quelle: BDEW - Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.).

 

Hundesteuer und Vergnügungssteuer

Rund 950 Hunde sind in Rheinstetten steuerpflichtig gemeldet. Der Ersthund kostet 90 €, jeder weitere Hund 180 €. Alle An-, Ab- oder Ummeldungen werden bei Michelle Bauer entgegen genommen. Sie berät Sie bei verloren gegangenen Hundesteuermarken und zu Fragen über Steuerbefreiungen: z.B. bei Schwerbehinderung, Begleithund, Hund aus einem Tierheim des Landkreises.

Tipp: Wer für seinen Vierbeiner einen Hundekotbeutel benötigt, braucht nicht ins 3. OG zu kommen. Sie werden im Bürgerbüro im Erdgeschoss ausgegeben.

Vergnügungssteuer zahlt z.B., wer Spielautomaten betreibt. In Rheinstetten gibt es aktuell 29 Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit und einen ohne Gewinnmöglichkeit. Geräte ohne Gewinnmöglichkeit kosten je nach Standort 40 € oder 80 €/Monat, Geräte mit Gewinnmöglichkeit werden mit 23 % der Bruttokasse besteuert. Weitere Bereiche der Vergnügungssteuer sind z.B. Erotikmessen oder der Betrieb von Swingerclubs.

 

Abfallberatung/Abfall

Für die Abfalleinsammlung und Grünabfallverwertung von Privatkunden ist seit dem 01.01.2009 der Landkreis Karlsruhe zuständig. Fragen und Wünsche zu den einzelnen Entsorgungsangeboten, z.B. bei der Haus- und Sperrmüllabfuhr, beantwortet der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe (AWB) schnell und kompetent über die kostenfreie Privatkunden-Hotline 0800/29820-20.

Im Bereich der Abfallberatung nimmt die Stadt Rheinstetten zusätzlich Serviceaufgaben für den Abfallwirtschaftsbetrieb Karlsruhe wahr. Bei Alexandra Varja und Michelle Bauer erhalten Sie Antwort auf Fragen zur richtigen Entsorgung von Müll und Problemstoffen, Größe von Müllbehältern, Leerungsproblemen und die An-, Um- und Abmeldung von Behältern. Auch die Glascontainer-und die Altkleider-Container-Standorte werden hier betreut.

Deswegen sind Sie hier an der richtigen Stelle, wenn Sie wilde Müllablagerungen melden wollen, die dann je nach Gefahrenlage und Art der Ablagerung entsprechend eilig zur Entsorgung gemeldet werden.

Christina Klein unterstützt das Sachgebiet bei der Buchung aller anfallenden Ausgaben, vor allem im Bereich Abfallentsorgung.


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