Logo Stadt Rheinstetten

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Landtagswahl 2021 gesucht

| Landtagswahl


Schild "Wahllokal"

Für die am 14. März 2021 anstehende Landtagswahl suchen wir ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Interessierte erleben durch den Wahldienst hautnah ein Stück gelebte Demokratie und tragen durch ihren Einsatz zu einem reibungslosen Ablauf der Wahlen bei.

Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Sie erhalten mit Ihrer Verpflichtung schriftliche Informationen über den allgemeinen Ablauf der Wahl. Am Wahltag weist der Wahlvorstand Sie direkt vor Ort in Ihre Tätigkeit ein. Es ist nicht erforderlich, den ganzen Sonntag im Wahllokal zu verbringen. Die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher spricht mit dem Team ab, wer die ersten fünf Stunden und wer die Nachmittagsschicht übernimmt. Um 18 Uhr trifft sich der gesamte Wahlvorstand, um die Landtagswahl auszuzählen.

Für die ehrenamtliche Tätigkeit erhalten Sie eine nach dem zeitlichen Aufwand und der übernommenen Verantwortung gestaffelte Entschädigung in bar ausgezahlt.

Wir freuen uns, wenn wir Ihr Interesse für die Tätigkeit als Wahlhelfer/-in wecken konnten. Bitte werfen Sie den ausgefüllten Vordruck in einen der Briefkästen der Stadtverwaltung Rheinstetten ein oder senden ihn per Post oder E-Mail an das Ordnungsamt. Hier zur Anmeldung als Wahlhelfer. Mit der erstmaligen Anmeldung erfolgt die Aufnahme in den Wahlhelferpool.

Bei Fragen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 07242/9514-304 oder per E-Mail

 

Danke für Ihre wertvolle Unterstützung

Rund 250 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind in den Wahllokalen und Briefwahlvorständen im Einsatz. Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag verantwortungsbewusster, aktiver Bürgerbeteiligung.

Herzlichen Dank sagen wir an dieser Stelle allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern, die bereits in der Vergangenheit bei Wahlen – zum Teil schon viele Jahre – mitgewirkt haben. Sie sind bereits in den Wahlhelferpool aufgenommen worden. Das bedeutet, dass Sie zu jeder Wahl angeschrieben werden und jeweils erneut entscheiden können, ob Sie bei der anstehenden Wahl wieder Ihr Ehrenamt ausüben.

Bitte melden Sie sich auf diese Anfrage nur, wenn Sie an diesem Wahltermin keinen Wahldienst machen können. Wenn wir nichts von Ihnen hören, gehen wir davon aus, dass Sie am Wahltag zur Verfügung stehen. Die förmliche Verpflichtung mit der Einteilung in einem Wahlbezirk erhalten Sie dann einige Wochen vor der Wahl.

Wir danken allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern schon heute für ihre wertvolle Unterstützung. Ohne Sie wäre die Durchführung von demokratischen Wahlen und Abstimmungen nicht möglich.


Zurück