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Wahlbenachrichtigungen und Briefwahlunterlagen

| Wahlen


Zustellung der Wahlbenachrichtigungen bis 05. Mai 2019

Ab 23. April 2019 werden die Wahlbenachrichtigungen an alle Wahlberechtigten zugestellt. Die Kuverts tragen den Aufdruck „Wahlbenachrichtigung“. Der Wahlbenachrichtigung können Sie den Wahlraum, die Wahlbezirks-Nummer und Ihre Wähler-Nummer entnehmen. Im unteren Bereich befindet sich der Antrag auf Ausstellung von Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen für alle Wahlen an denen Sie wahlberechtigt sind.

Sollten Sie bis spätestens 05. Mai 2019 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit dem Bürgerbüro (Tel. 9514-350) im Rathaus Mitte, Rappenwörthstraße 49, in Verbindung. Dort kann geprüft werden, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen und somit wahlberechtigt sind.

Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen

Briefwahlunterlagen können Sie schriftlich, persönlich und über das Internet anfordern.

Telefonisch kann Briefwahl aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht beantragt werden.

Schriftliche oder persönliche Anforderung:

Bitte übersenden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an das Bürgerbüro oder werfen Sie diesen in einen der Rathausbriefkästen ein. Sie können die Briefwahlunterlagen auch persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) beim Bürgerbüro im Rathaus Mitte, Rappenwörthstraße 49, beantragen.

Hier zum Link für das Antragsformular. Um Missbrauch auszuschließen, benötigen Sie hierfür die auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegebenen Daten. Über den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code kommen Sie direkt zum Formular „Wahlscheinantrag“.

Die Wahlscheine und die Unterlagen zur Briefwahl für die Europa- und Kommunalwahlen werden Ihnen dann unverzüglich zugeschickt. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift (auch ins Ausland an Urlaubsadresse etc.) senden zu lassen.

Wir empfehlen den Wahlberechtigten, die per Briefwahl wählen wollen, die Unterlagen möglichst frühzeitig anzufordern. Sowohl die Übersendung der Briefwahlunterlagen als auch die Rücksendung der Wahlbriefe können einige Zeit dauern, vor allem bei Versendung ins oder aus dem Ausland. Die Wahlbriefe müssen am Wahltag (26.05.2019) bis zum Ende der Wahlzeit um 18.00 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle sein. Bei verspätetem Eingang kann die Stimmabgabe nicht berücksichtigt werden!

Fragen beantworten Ihnen gerne die Mitarbeiter/Innen des Bürgerbüros, Tel. 07242/9514-350, Fax: 07242/9514-359, E-Mail

 

Stadt Rheinstetten
Sozial- und Ordnungsamt


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