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Vorfahrtsregelung entlang der B36 soll auf den Prüfstand

| Aus dem Gemeinderat


Die aktuell geltende Vorfahrtsregelung entlang der B36, die den Radverkehr in Richtung Süden dem rechtsabbiegenden Autoverkehr unterordnet, kann erneut geprüft werden. Die CDU-Fraktion im Gemeinderat Rheinstetten hatte beantragt, den Radverkehr grundsätzlich wieder zu bevorrechtigen. Dies entspräche der vorherigen Vorfahrtsregelung, wie sie noch bis Ende 2007 an der Querspange und Rheinaustraße sowie bis Mitte 2016 an der Leichtsandstraße gegolten hatte. Anlass für die Änderung der Vorfahrtsregelungen waren damals Beschwerden von Radfahrern, dass die bis dahin noch geltende Vorfahrt der Radfahrer von Autofahrern häufig missachtet wurde.

Nach der Diskussion im Gemeinderat änderte die CDU die Formulierung ab, sodass letztlich nicht über die Wiederherstellung der „vorherigen“ Vorfahrtsregelung abgestimmt wurde, sondern lediglich über die Prüfung „einer“ Vorfahrtsregelung, die den Radverkehr mindestens gleichstellt. Der Gemeinderat stimmte bei drei Enthaltungen dem Antrag zu – allerdings unter dem Vorbehalt, dass sicherheitsrelevante Aspekte genau geprüft und gegebenenfalls mit dem Baulastträger nötige Veränderungen geklärt werden.

In der Stellungnahme der Verwaltung heißt es, die Unterordnung diene dem Schutz des Radverkehrs, da dieser an den Einmündungen leicht übersehen werde. Die Verkehrssicherheit gehe der Flüssigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs vor. „Eine Änderung der Vorfahrtsregelung zugunsten der Leichtigkeit des Radverkehrs ginge zu Lasten der Verkehrssicherheit.“ Oberbürgermeister Sebastian Schrempp wies zudem darauf hin, dass derzeit noch ein Gerichtsurteil in dieser Angelegenheit ausstehe. Ein Radfahrer hatte gegen die Anordnungen zur Unterordnung des Radverkehrs an den betreffenden Rechtsabbiegespuren an der B36 im Oktober 2017 Widerspruch eingelegt. Der Widerspruch wurde vom Regierungspräsidium Karlsruhe zurückgewiesen. Dagegen hat der Betroffene Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe erhoben. Während Bernd Urban (FDP) anregte, dieses Gerichtsurteil abzuwarten, argumentierte Heinz Wöstmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU: „Für mich ist das Gericht nicht maßgeblich, sondern dass wir als Stadt eine Priorisierung des Radverkehrs wollen. Natürlich in sicherer Weise.“ Zudem sei es an den fraglichen Stellen auch eine Frage der Übersichtlichkeit. „Radfahrer, die in Richtung Durmersheim unterwegs sind, sehen die sich von hinten nähernden Autos auf der Rechtsabbiegerspur nicht kommen. Sie müssen sich extra dafür umdrehen. Der Autofahrer sieht den Radfahrer.“

Außerdem gehe es um ein politisches Signal zur Priorisierung des Radverkehrs. Birgit Mangold (Die Grünen) betonte, dass sie sich nur anschließen könne, wenn auch bauliche Veränderungen überdacht würden. „Der Sicherheitsaspekt geht in diesem Fall vor.“ Auch ihre Fraktionskollegin Babette Schulz unterstrich das. „Grundsätzlich finden wir eine Regelung gut, die den Radverkehr befördert.“ Aber es habe keiner etwas von seiner Vorfahrt, wenn er von einem Auto erfasst würde. So sah das auch Ingrid Fitterer (SPD). „Das Problem ist dieser Knick, den der Radweg macht bei der Leichtsandstraße und bei der neuen Stadtmitte. Da ist es schwierig für Autofahrer, rechtzeitig einen Radfahrer zu erkennen,“ Nicht die Vorfahrtsregelung, sondern die Straßenführung sei das Problem an diesen Stellen.(m.f.G.d.BNN)


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