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Vollzugsbedienstete haben Stellung von Polizeibeamten


Vier Mitarbeiter für Sie in Rheinstetten unterwegs

Wussten Sie eigentlich, dass unsere vier Vollzugsbediensteten bei der Erledigung ihres Dienstes die Stellung eines Polizeibeamten im Sinne des Polizeigesetzes innehaben? Jörg Gräger, Frank Mausolf, Lucas Mayer und Michael Pustleik gehören zum Gemeindevollzugsdienst (GVD) bzw. zum Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Rheinstetten und erfüllen hier vielseitige Aufgaben. Der Unterschied zwischen GVD und KOD liegt dabei in der Qualifikation, die beim KOD durch weitere Fortbildungen im Bereich Rechtsgrundlagen und Einsatztaktik höher ist.

Die Kollegen sind zuständig für die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs, wehren Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ab und beseitigen oder beenden bereits eingetretene Störungen. Auf „deutsch“ heißt das, sie übernehmen Geschwindigkeitskontrollen, wozu auch die Protokollführung für die Gerichtsakten gehört. Außerdem sagen sie in diesem Zusammenhang auch als Zeugen vor dem Amtsgericht aus und sie bestücken die stationäre Rotlicht- und Geschwindigkeitsanlage an der B 36.

Bei Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen helfen sie bei der Verkehrssicherung mit und sie unterstützen andere städtische Ämter bei der Ermittlung von Personalien. Bei illegaler Müllentsorgung fahnden sie nach dem Umweltsünder. Auch ob die Regelungen der städtischen Satzungen oder Verordnungen eingehalten werden, kontrollieren die Vollzugsbediensteten vor Ort. So haben sie z. B. in der jüngsten Vergangenheit Rheinstettens Gaststätten geprüft und Kontrollen im Jugendschutz durchgeführt.

Grundsätzlich kontrollieren sie Baustellen im öffentlichen Raum und vor allem deren Sicherheit, Plakatierungen, Leinen- und Maulkorbzwang, Flüchtlingsunterkünfte und vieles mehr. An Epple- und Fermasee sind die Kollegen vor Ort, um die Badegewässerverordnung zu prüfen und um die Parksituation, vor allem am Epplesee, zu überwachen und zu entschärfen.

Viele Bürgerinnen und Bürger nutzen auch die Gelegenheit, um sich in einem klärenden Gespräch über Bestimmungen zu informieren.


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