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Vertragsverletzungsverfahren hängen weiter bei der EU

| Aus dem Gemeinderat Polder


Polder Bellenkopf/Rappenwörth: Gemeinderat Rheinstetten will von Planfeststellungsbehörde mehr Klarheit durch Gutachten

Fermasee
Mit größter Knackpunkt bei den Polderplanungen bleibt der Fermasee in Rheinstetten. Die Stadt Rheinstetten will wissen, welche Schutzverordnung für dieses Gewässer gilt. Darüber gibt es Uneinigkeit mit dem Land.

Weiter nicht zufrieden mit dem Ablauf des Nacherörterungstermins zum geplanten Polder Bellenkopf/Rappenwörth ist die Mehrheit des Gemeinderats der Stadt Rheinstetten. In der letzten Gemeinderatssitzung befasste sich das Gremium mit einem Antrag der CDU-Fraktion, unterschrieben von Franz Becker, in dem wegen „der großen Bedeutung“ des Poldervorhabens für die Stadt Rheinstetten und insbesondere den Ortsteil Neuburgweier „eine gutachterliche Klärung“ gefordert wurde.

Dabei ging es, wie Franz Becker erläuterte, um drei bislang vom Vorhabenträger Land Baden-Württemberg nicht geklärte Fragen. So sei bis heute unklar, ob es sich bei der riesigen, für Hochwasserschutz und Renaturierung geplanten Fläche um einen Flutungspolder oder eine andere Art von Rückhalteraum handele.

Bei der zweiten Frage ging es um die von der Stadt Rheinstetten für den Hochwasserdamm XXV vorgeschlagene Spundwand. Auch der Erörterungstermin habe nicht konkretisiert, ob diese Spundwand alle technischen und sicherheitsrelevanten Voraussetzungen erfülle und wie eine solche Spundwand unter umweltrechtlichen Gesichtspunkten zu sehen ist.

Schließlich sei bis heute vom Vorhabenträger nicht hinreichend beantwortet worden, ob der in die Retentionsfläche einbezogene Fermasee die Bedingungen für die Anwendung der Oberflächenwässerschutzverordnung erfülle. Es könne durchaus sein, dass hier andere Rechtsvorschriften angewendet werden müssten. Während Babette Schulz (Grüne) die Auffassung vertrat, dass die Behördenvertreter des Regierungspräsidiums diese Fragen im Erörterungstermin ausreichend beantwortet hätten und eine schnelle Realisierung des Vorhabens für den Hochwasserschutz und die angestrebte Renaturierung forderte, war Neuburgweiers Ortsvorsteher Gerhard Bauer (SPD) entgegengesetzter Meinung und forderte für eine schnelle Umsetzung des Gesamtvorhabens erneut einen „Schlichter“, um einen für alle tragfähigen Konsens zu erzielen. Sein Fraktionskollege Walter Linsin wiederum war bei seinem Statement der Auffassung, dass das Land Baden-Württemberg den Wünschen der Stadt und des Gremiums weit entgegengekommen sei. Dem widersprach wiederum Franz Becker (CDU) insoweit, dass beim Thema des Umfangs und der Intensität der geplanten „Ökologischen Flutung“ des Gebiets das Land bislang wenig Kompromissbereitschaft gezeigt habe und der Gemeinderat sich zu dem wichtigen Thema in früheren Jahren bei den Plänen für den Polder nicht festgelegt habe. Franz Deck (CDU) meinte schließlich, die Beantwortung der drei genannten Fragen durch die Planfeststellungsbehörde Landratsamt mit Hilfe eines Gutachters wäre eine Chance, vielfältige, im Raum stehende Klagen durch Stadt wie auch Bürgerinitiativen zu vermeiden. Die Mehrheit des Gremiums schloss sich, insbesondere bei Gegenstimmen der gesamten Grünen-Fraktion, BfR und wenigen Vertretern der SPD, dem Antrag der CDU in modifizierter Form an. Tenor: Die von der CDU formulierten Punkte seien Anregungen und man bitte die Planfeststellungsbehörde, diese Punkte mittels eines Gutachters zu klären. In der Verwaltungsvorlage zu dem CDU-Antrag hatte Oberbürgermeister Sebastian Schrempp darauf hinweisen lassen, dass die Stadt Rheinstetten oder der Gemeinderat keine bindenden Anträge an die zuständige Planfeststellungsbehörde stellen könne. Gleichzeitig informierte Schrempp die Gemeinderäte über den derzeit in Sachen „Europäische Wasserrahmenrichtlinie“ laufenden Kontakt mit dem Europaabgeordneten Daniel Caspary (CDU).

Die Bürgerinitiative für eine verträgliche Retention im Paminaraum (BI) vertritt die Auffassung, dass die derzeitigen Planungen des Landes Baden-Württemberg für den Bau des Polders Bellenkopf/Rappenwörth gegen diese Richtlinie verstoßen (wir berichteten mehrfach). Schon mindestens seit 2016 ist bei der EU-Kommission von der BI ein Vertragsverletzungsverfahren anhängig – mittlerweile sollen vier weitere Beschwerden hinzugekommen sein. Die EU-Kommission ist gehalten, innerhalb von zwölf Monaten eine juristische Antwort zu geben.

Caspary soll jetzt Druck machen, um eine möglichst schnelle Klärung des Sachverhalts zu erzielen. OB Sebastian Schrempp: „Ziel der Verwaltung ist es, in Abstimmung mit Herrn Caspary einen schnellen Hochwasserschutz für Rheinstetten zu erreichen.“ Man brauche die Entscheidung der Kommission in Sachen „Wasserrahmenrichtlinie“ schnellstmöglich. So hätte der Vorhabenträger zeitnah entweder eine verlässliche Planungsgrundlage oder aber einen Auftrag zur Umplanung. Schrempp beklagte wiederum, dass das zuständige Ministerium in Stuttgart bei dem laufenden Planfeststellungsverfahren abgetaucht sei und sich nicht der politischen Diskussion mit den Vertretern der Stadt Rheinstetten stelle, dies bleibe unerträglich. (m.fG.d.BNN)


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