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Verkehrsrechtlichen Maßnahmen aus der Lärmaktionsplanung abgeschlossen

| Lärmaktionsplanung


30er-Schild in der Auer Straße in Neuburgweier

Mit Einführung der EU-Umgebungslärmrichtlinie im Jahr 2005 in deutsches Recht ist an allen Hauptverkehrsstraßen eine Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung durchzuführen. Damit wurde europaweit ein einheitliches Konzept festgelegt, um Belastungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu vermeiden oder zu mindern. Insbesondere dort, wo die Geräuschbelastung gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann. Dazu werden im Lärmaktionsplan mögliche Maßnahmen zur Reduzierung der Geräuschbelastungen zusammengestellt.

Im Jahr 2016 wurde der erste Lärmaktionsplan Rheinstetten beschlossen. Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist ein Lärmaktionsplan alle fünf Jahre zu überarbeiten und fortzuschreiben. Hierzu wurde auf Basis aktualisierter Verkehrszahlen wieder eine Kartierung des Straßenverkehrslärms angefertigt und eine Fortschreibung des Lärmaktionsplans erstellt.

Im März und April vergangenen Jahres fand dann die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange statt. Auch eine Bürgerinformationsveranstaltung wurde durchgeführt, die aktuelle Planung offengelegt und Stellungnahmen erörtert. In einer öffentlichen Sitzung am 24.01.2023 wurde der Lärmaktionsplan dann vom Gemeinderat beschlossen und ist folglich in Kraft getreten.

Inzwischen sind nun auch alle verkehrsrechtlichen Maßnahmen aus der Lärmaktionsplanung abgeschlossen, nachdem Anfang Mai die Straßenmeisterei des Landkreises Karlsruhe im den Bereichen Auer- und Rheinstraße die Schilder zur Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h angebracht hat. Bereits im April wurden vom Stadtbetrieb Rheinstetten solche Schilder auch in Forchheim in der Hauptstraße installiert.


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