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Vereinbarung Grünabfallsammelplätze

| Bekanntgaben


Am 19.07.2018 haben der Landkreis Karlsruhe und die Stadt Rheinstetten eine Vereinbarung zur Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nach §6 Abs. 3 LAbfG zum Betrieb von einem Grünsammelplatz mit Wirkung zum 01.01.2021 geschlossen.

Es wurde beschlossen, dass ab dem 01.01.2021 eine zusätzliche Bioabfallsammlung mit einem Kombisystem aus einer freiwilligen Biotonne und einem Bringsystem auf den vorhandenen Grünabfallsammelplätzen im Landkreis Karlsruhe für Privatkunden angeboten wird.

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte in Rheinstetten aktuell, Ausgabe 46/2020.


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