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Vereinbarung „Abfallberatung“

| Bekanntgaben


Am 19.07.2018 haben der Landkreis Karlsruhe und die Stadt Rheinstetten eine Vereinbarung zur Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nach §6 Abs. 3 LAbfG über die kommunale Beistandsleistung „Abfallberatung“ mit Wirkung zum 01.01.2021 geschlossen.

Der Kreistag hat beschlossen, dass Die Abfallberatung durch die Stadt/Gemeinde künftig das Kombisystem aus einer freiwilligen Biotonne und einem Bringsystem einschließen soll.

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte in Rheinstetten aktuell, Ausgabe 46/2020.


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