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Übertragung von Haushaltsermächtigungen

| Aus dem Gemeinderat Haushalt


Mehrheitlich zugestimmt hat der Verwaltungs- und Finanzausschuss (VFA) in seiner jüngsten Sitzung der Übertragung von Haushaltsermächtigungen aus dem Jahr 2020 ins aktuelle Haushaltsjahr. Die Übertragbarkeit von Mitteln ist bei Investitionen, die zum Jahresende noch nicht abgeschlossen sind, per Gesetz gegeben. Bei anderen Mittelansätzen muss sie vom zuständigen Gremium ausdrücklich beschlossen werden. Dem entsprechenden Verwaltungsvorschlag folgte der VFA, der die Höhe der zu übertragenden Haushaltsermächtigungen teils auch in den Auswirkungen der Corona-Pandemie begründet sah. Besonderes Augenmerk soll künftig auf die Höhe und den Mittelabruf bei den Schulpauschalen gelegt werden.

 


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