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„Tempo 30“ bald fast überall

| Aus dem Gemeinderat


Ausschuss stimmt Verwaltungsvorlage der Stadt Rheinstetten zu

Innerorts gibt es künftig in Rheinstetten fast keine kommunale Straße mehr, in der nicht Tempo 30 oder weniger als Höchstgeschwindigkeit gilt. Dies wollen die Stadtverwaltung und eine große Mehrheit des Ausschusses für Umwelt und Technik (AUT) des Gemeinderats der Großen Kreisstadt.

Dem Ausschuss lag ein Beschlussvorschlag für den Gemeinderat auf dem Tisch, zur Einführung von „Tempo 30“ in weiteren Straßenabschnitten. Letztlich verbleibt Tempo 50 neben der aktuell gesperrten Querspange und am Tunnel im Silberstreifen nur noch in einem Abschnitt der Hertzstraße.

Martin Reuter, zuständig in der Technischen Bauverwaltung für die Thematik, ging auf die Geschichte der Tempo-30-Regelung in Rheinstetten ein. In den 1990er Jahren sei zur innerörtlichen Verkehrsberuhigung eine großflächige Tempo-30-Regelung eingeführt worden. Von dieser Zonenregelung ausgenommen worden seien alle sogenannten „klassifizierten“ Straßen (in Zuständigkeit übergeordneter Straßenbaulastträger). Ebenso habe dies einige daran direkt angebundene Straßen wie beispielsweise die Mörscher Straße, der nördliche Abschnitt der Karlsruher Straße in Forchheim oder der östliche Teil der Römerstraße in Mörsch betroffen. Das soll jetzt nach der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Technik korrigiert werden: Empfohlen wird „Tempo 30“ in der Hauptstraße zwischen Karlsruher Straße und B36, in der Mörscher Straße zwischen Querspange und Karl-Schlageter-Straße und in der Römerstraße zwischen Rappenwörthstraße und B36.

Falls die zuständige Verkehrsbehörde Bedenken gegen eine durchgehende Tempo-30-Ausweisung in der Karlsruher Straße hat, soll zumindest der Streckenabschnitt zwischen Kraichgau- und Leichtsandstraße mit „Tempo 30“ ausgewiesen werden. Martin Reuter erläuterte die Gründe für die komplette innerörtliche Einführung von „Tempo 30“: Ein Punkt sei das im Mai 2017 vom Gemeinderat verabschiedete Radwegekonzept, das Schritt für Schritt realisiert werde. Wesentlich seien dabei die Ausweisung sogenannter Pendlerrouten für Radfahrer. Damit müsse eine Erhöhung der Verkehrssicherheit einhergehen. Mit einer Entscheidung vom Juni 2016 habe der Verwaltungsgerichtshof des Landes zur Anordnung einer Tempo-30-Zone aus Gründen des Schutzes der Wohnbevölkerung, von Fußgängern und Radfahrern für die Praxis wichtige Entscheidungshinweise gegeben, die jetzt in das Verkehrskonzept der Stadt Rheinstetten einflössen.

Bei der Abstimmung über die Empfehlung gab es von allen Fraktionen Zustimmung. Christopher Essig (CDU) brachte seine Verwunderung darüber zum Ausdruck, dass noch 2017 bei einer Verkehrsschau ausgeschlossen worden sei, dass an den genannten Streckenabschnitten „Tempo 30“ eingeführt wird. Die Verwaltung sei in der Angelegenheit wie „umgedreht“. Oberbürgermeister Sebastian Schrempp und Sozial- und Ordnungsamtsleiter Ronald Daum verneinten dies. Sie verwiesen auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit und die Herabstufung von Straßenabschnitten, wodurch die Stadt Rheinstetten als untere Verkehrsbehörde zuständig sei. Walter Linsin (SPD) hält insbesondere in der Karlsruher Straße „Tempo 30“ für geboten, weil es dort für Radfahrer entlang der Stadtbahnlinie „brandgefährlich“ sei. Und Claudia Lahn (Grüne) meinte, auch im noch verbleibenden Hertz-Straßen-Abschnitt solle „Tempo 30“ kommen. (m.f.G.d.BNN)


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