| Wahlen
Alle Wahlberechtigten erhalten in den nächsten Tagen die Stimmzettel für die Kommunalwahlen zugeschickt. Auf dem Umschlag wird auf den Inhalt durch die Aufdrucke "Wichtige Wahlunterlagen“ und „Inhalt Amtliche Stimmzettel für die Kommunalwahlen am 26. Mai 2019“ hingewiesen.
Die Stimmzettel für die Kreistags-, Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen sind in Blocks zusammengeheftet, aus denen Sie jeweils Stimmzettel heraustrennen können. Bitte bringen Sie die ausgefüllten Stimmzettel in Ihr Wahllokal mit. Sie erhalten dort für jeden Stimmzettel einen gleichfarbigen Stimmzettelumschlag.
Es erhalten auch Wähler, die schon per Briefwahl gewählt haben, die Stimmzettel zugeschickt. Es ist technisch nicht möglich diese auszusortieren.
Hinweis: Den Stimmzettel für die Europawahl bekommen Sie im Wahllokal.
Um Ihnen das Ausfüllen der Stimmzettel zu erleichtern haben wir die wichtigsten Regeln dafür zusammengefasst.
Gewählt werden in Rheinstetten:
Sie haben so viele Stimmen, wie Mitglieder der Gremien zu wählen sind, das sind:
Es gilt bei den Kommunalwahlen die „positive Kennzeichnungspflicht“, d. h. die Bewerber müssen ausdrücklich als gewählt gekennzeichnet werden. Es reicht nicht aus, Bewerber auszustreichen ohne gleichzeitig die gewählten Bewerber zu kennzeichnen.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten die Stimmen auf die Bewerber zu verteilen.
Enthält eine Liste weniger Bewerber als Stimmen zu vergeben sind, „verschenken“ Sie die übrigen Stimmen.
Bei der Wahl der Kreisräte erhalten die ersten sechs Bewerber der Liste jeweils eine Stimme.
Bitte beachten Sie, dass ganz durchgestrichene oder durchgerissene Stimmzettel ungültig sind.
Stadt Rheinstetten
Sozial- und Ordnungsamt