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Stellungnahme des Oberbürgermeisters Sebastian Schrempp zur Absage der Verbrauchermesse offerta

| Corona-Erklärungen-OB Wirtschaft


Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Passbild Oberbürgermeister Sebastian Schrempp

die 7-Tage-Inzidenz liegt seit vorgestern im Landkreis bei über 43 Fällen pro 100 Tsd. Einwohner. Ich gehe davon aus, dass die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 50 bald übersteigen wird.

Diese Zahlen verstärken in der Bevölkerung zurecht das Gefühl, dass die auf unserer Gemarkung geplante offerta trotz gut ausgearbeitetem Hygienekonzept nicht in die Zeit passt. Die Stadt Rheinstetten und die Stadt Karlsruhe haben in den letzten Tagen eine große Anzahl von Zuschriften erhalten, in welchen das Handeln der Messe für unverantwortlich beschrieben wird. Diese Zuschriften gingen uns aus dem Kreis der Bürgerinnen und Bürger zu, aber auch Aussteller haben uns kontaktiert.

Seit Mitte der Woche befand ich mich in einem engen Austausch mit unserem Landrat Dr. Schnaudigel, dem Kollegen OB Dr. Mentrup und der Staatssekretärin Frau Schütz aus dem Wirtschaftsministerium. Vornehmlich ging es bei diesen Gesprächen darum, wer für die Absage der offerta die Verantwortung zu tragen hat bzw. in wessen Zuständigkeit diese Absage fällt.

Es ist mir wichtig, dies hier zu erläutern. Gerade mit Blick auf die große Diskussion in den letzten Tagen hierüber.

Die offerta ist eine Veranstaltung der Karlsruher Messe- und Kongress GmbH. Diese Gesellschaft gehört zum Konzernverbund der Stadt Karlsruhe, somit liegt die politische Verantwortung für den Betrieb der Messe letztendlich bei Geschäftsführung der GmbH und der Stadt Karlsruhe.

Auf der anderen Seite liegt die Messe auf unserer Gemarkung, die zuständige untere Verwaltungsbehörde ist die Stadt Rheinstetten. Ordnungsrechtliche, verkehrsrechtliche und bauordnungsrechtliche Entscheidungen sind bei uns zu treffen. Ebenso obliegen uns auch Entscheidungen nach dem Infektionsschutzgesetzt. ALLE in diesen Bereichen zu treffenden Entscheidungen haben nach sachlichen Gründen (z.B. auf Grund geltender Verordnungen oder Gesetze) zu erfolgen, nicht aus politischen Gründen.

Maßgeblich für den Betrieb von Messen sind die CoronaVO des Landes Baden-Württemberg und die Corona-Verordnung Messen.

Die CoronaVO Messen lässt den Betrieb von Messen - auch unter den derzeitigen Infektionszahlen - ausdrücklich zu. Dies hat das Wirtschaftsministerium mir gegenüber bestätigt.

Eine Untersagung der Messe durch die Stadt Rheinstetten unter Hinweis auf das Infektionsschutzgesetz und die CoronaVO des Landes Baden-Württemberg war und ist der Stadt Rheinstetten unter Beachtung der derzeitigen Rechtslage nicht möglich. Außer das Land Baden-Württemberg ändert die einschlägige CoronaVO Messen.

Eine Absage liegt daher in der politischen Verantwortung des Messebetreibers. Ich begrüße ausdrücklich die Entscheidung der Stadt Karlsruhe, auch wenn ich die Auswirkungen für die Aussteller und Schausteller bedauere und dies nach der Inventa die zweite betroffene Publikumsmesse ist. Und das jeweils kurz vor Eröffnung der Messe.

Hätte ich eine politische Entscheidung zu treffen gehabt, wäre diese ebenso, wenn auch früher, ergangen.

Herzliche Grüße, bleiben Sie gesund.

Sebastian Schrempp


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