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Stellplatzsatzung für private Stellplätze soll kommen

| Aus dem Gemeinderat Mobilitätskonzept


Mit deutlicher Mehrheit hat der Gemeinderat Rheinstetten in seiner jüngsten Sitzung die Aufstellung einer Satzung über die Stellplatzverpflichtung (Stellplatzsatzung) von Wohnungen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder beschlossen. Auslöser sind Neuregelungen der Landesbauordung (LBO). Der Satzungsentwurf geht auf eine umfangreiche Stellplatzuntersuchung des Karlsruher Büros Modus Consult zurück.

Untersucht wurden alle Straßen in den Stadtteilen, und dabei ist eine Einteilung in belastete Gebiet – etwa nahe der S-Bahn oder an Hauptverkehrsstraßen – oder Straßen mit keiner Belastung getroffen. Künftig gilt (Vorgaben für Fahrräder) in belasteten Bereichen bei Wohneinheiten unter 50 Quadratmetern ein Stellplatz (ein Rad), über 50 Quadratmetern 1,5 Stellplätze (zwei Räder) und über 90 Quadratmeter zwei Stellplätze (drei Räder). In Bereichen mit keiner Belastung gilt bis 90 Quadratmeter ein Stellplatz, darüber 1,5 Stellplätze. Die Forderung nach Fahrradstellplätzen entspricht hier den belasteten Bereichen.

Gegen die Stellplatzsatzung sprachen sich Martin Resch (Grüne) und Otto Deck (BfR) aus. Ihre Argumente waren einerseits, dass jetzt „nicht der richtige Zeitpunkt dafür ist“ (Resch) und es würde „unerwünschte Erhöhungen der Baukosten“ (Deck) geben. Als „stumpfes Schwert“ sah Bernd Urban (FDP) die Satzung, er enthielt sich. Zustimmung kam von Andreas Rottner (CDU), der hofft, dass „Straßen vom ruhenden Verkehr entlastet werden“. Auch Stefan Kungl (SPD) stimmte für die Satzung und forderte, dass „der öffentliche Personennahverkehr und der Fahrradverkehr weiter gestärkt werden“. Oberbürgermeister Sebastian Schrempp (CDU) sagte, „die Stellplatzsatzung ist nur ein Baustein von vielen“, unter anderem soll ein Mobilitätskonzept folgen.

(m.f.G.d.BNN)


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