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Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Stadtmitte Mörsch“

| Stadtentwicklungskonzeption-Stadtmitte


Land Baden-Württemberg und Bund fördern Sanierung

Mit der Aufnahme des städtebaulichen Erneuerungsgebiets „Stadtmitte Mörsch“ in das Bund-Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt“ (SZP) kann die Stadt Rheinstetten bis April 2029 mit Zuschüssen die Stadtmitte in Mörsch attraktiver gestalten.

Der Stadtteil Mörsch besitzt großes Entwicklungspotential. Dieses soll aktiviert werden. Zusammen mit den Eigentümerinnen und Eigentümern privater Wohnhäuser will die Stadt in den nächsten Jahren das Gebiet sanieren und zu einer lebendigen und starken Mitte weiterentwickeln.

Das Sanierungsgebiet

Nach erfolgreicher Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen konnte die Stadt das Sanierungsgebiet förmlich festlegen und hat am 28.07.2020 eine Sanierungssatzung beschlossen Die Sanierung wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt und ist bis 31.12.2030 befristet.

 

Die Sanierungsziele:

Plan für die Sanierung Mörsch
  • Aufwertung der Gebäudesubstanz:
    • Sicherung und Modernisierung privater Bausubstanz,
    • Behebung von Leerständen durch Nach- bzw. Umnutzungen
  • Schaffung von Wohnraum:
    • Abbruch nicht mehr benötigter Bausubstanz und Neubebauung,
    • Intensivierung der Wohnnutzung in Bestandsgebäuden,
    • Nutzung der Entwicklungspotenziale
  • Aufwertung und Gestaltung des öffentlichen Raums:
    • Neugestaltung Straßenraum,
    • Gestaltung und Schaffung,
    • Barrierefreiheit der Straßenbahnhaltestellen,
    • Schaffung„Grünes Band“ in der neuen Stadtmitte u.v.m.
  • Verbesserung der kommunalen Infrastruktur:
    • Gestaltung des Festplatzes,
    • Erweiterung des bestehenden Rathauses
  • Verkehrsinfrastruktur:
    • Neugestaltung von Erschließungsstraßen,
    • Schaffung und Neuordnung von Stellplätzen u.v.m.
  • Ökologische Maßnahmen:
    • Aufwertung privater Grünflächen,
    • Pflanzen von Straßenbäumen,
    • Gestaltung von Freiflächen

 

Vorteile für Eigentümer:

Neben der Sanierung und Neugestaltung öffentlicher Plätze und Straßenräumen sollen und dürfen auch private Hauseigentümer und Anwohner einbezogen werden. Wir freuen uns über jeden Haushalt, der sich mit einer Maßnahme beteiligt.

So können Eigentümer im Sanierungsgebiet bei der Realisierung der Sanierungsziele mitwirken und von Steuervorteilen profitieren.

Steuervorteile:

Für Modernisierungsaufwendungen gibt es Sonderabschreibungsmöglichkeiten nach dem EStG, vorbehaltlich der Prüfung und Gewährung durch das Finanzamt:

  1. Bei vermieteten Wohnungen/Gebäuden (§7h EStG): In den ersten 8 Jahren jeweils bis zu 9 % und in den folgenden 4 Jahren bis zu 7 % der bescheinigten Sanierungskosten (= insgesamt bis zu 100 %).
  2. Bei Eigennutzung (§10f EStG): In den ersten 10 Jahren jeweils bis zu 9 % der bescheinigten Sanierungskosten (= insgesamt bis zu 90 %).


Wenn Sie eine der aufgeführten Maßnahmen planen, nehmen Sie das kostenlose Angebot der Sanierungsberatung der Stadt wahr. Vor der Modernisierung können Sie eine Vereinbarung mit der Stadt abschließen und nach Fertigstellung der Modernisierungsmaßnahme eine Steuerbescheinigung erhalten.

 

Art der berücksichtigungsfähigen Maßnahmen

1. Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen

  • Wohnwertverbessernde, wertsteigernde Maßnahmen an bestehendem Wohnraum, wie z.B.:
    • Einbau / Erneuerung von Heizungsanlagen, sanitäre Anlagen, Elektroinstallation
    • Erneuerung / Isolierung Fassade, Daches, Einbau neuer Fenster
    • Verbesserung der Raumaufteilung, Schaffung von Wohnungsabschlüssen, Verbesserung Gebäudezugang
  • Verbesserung der Belichtung und Belüftung
  • Verwendung / Umstellung auf regenerative Energien
  • Umfangreiche Innensanierungen und Modernisierungen

2. Umnutzung von Gebäuden

Maßnahmen zur Schaffung von Wohnraum an bestehenden Gebäuden, wie z.B.:

  • Ausbau Dachgeschoss
  • Umnutzung Scheune zu Wohnraum

 

Sanierungsrechtliche Genehmigungen

Mit dem Beschluss des Gemeinderates zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes ist die Genehmigungspflicht gem. § 144 Baugesetzbuch (BauGB) eingetreten. Dadurch sollen der ungestörte Ablauf der Sanierungsmaßnahme und eine Absicherung der Sanierungsziele ermöglicht werden.

Welche Vorhaben und Rechtsvorgänge sind genehmigungspflichtig?

Vorhaben:

  • Die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung oder der Abbruch von baulichen Anlagen, z.B.:
    • Errichtung eines Neubaus,
    • Umbau eines Ladens für eine Nutzungsänderung,
    • Dachgeschoßausbau,
    • Einbau eines Aufzuges,
    • Errichtung eines Nebengebäudes,
    • Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfanges und anderes
  • Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, z.B.:
    • Energetische Sanierungsmaßnahmen (z.B. Wärmedämmung),
    • Einbau eines Bades,
    • Einbau einer Heizungsanlage


Auch genehmigungsfreie Vorhaben und Vorhaben im Kenntnisgabeverfahren fallen unter die Genehmigungspflicht. Eine Baugenehmigung ersetzt nicht die sanierungsrechtliche Genehmigung.

  • Miet- und Pachtverträge oder ähnliche Gebrauchsüberlassungsverträge, wenn sie auf eine befristete Zeit von mehr als einem Jahr eingegangen oder verlängert werden


Rechtsvorgänge bedürfen zur Wirksamkeit der Genehmigung.

Zum Vollzug im Grundbuch ist das Vorliegen der Genehmigung erforderlich.

  • die Veräußerung eines Grundstücks und die Bestellung und Veräußerung eines Erbbaurechts *
  • Bestellung von Grundschulden und Hypotheken*
  • die Begründung von Baulasten
  • die Teilung von Grundstücken.

* diese Anträge werden in der Regel durch den Notar gestellt.

Genehmigungsfrei ist die Vorwegnahme der gesetzlichen Erbfolge.

 

Eintragung der Sanierungsvermerke

Durch den Satzungsbeschluss im Juli 2020 werden nun Sanierungsvermerke in allen Grundbüchern der Grundstücke eingetragen, die im Sanierungsgebiet liegen. Der Vermerk im Grundbuch verweist darauf, dass eine Sanierung durchgeführt wird und ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 143 Abs. 2 BauGB). Dieser Sanierungsvermerk wird nach Aufhebung der Sanierungssatzung wieder gelöscht.

 

Die Stadt Rheinstetten freut sich sehr auf eine rege Beteiligung von interessierten Eigentümern und hofft auf viele spannende Projekte. Kommen Sie gerne frühzeitig auf die Verwaltung zu und vereinbaren Sie einen Informationstermin. Ihre Anfragen können Sie per E-Mail oder telefonisch an 07242/9514-612 richten. Wir helfen Ihnen gerne weiter.


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