| Aus dem Gemeinderat Schulentwicklung
Einstimmig hat der Gemeinderat die Empfehlung des Verwaltungs- und Finanzausschusses bestätigt, die Sommerferienbetreuung des Schülerhorts zukünftig über die Stadtranderholung sicherzustellen. Künftig können die Schülerhortkinder für die Sommerferienbetreuung bei der Stadtranderholung angemeldet werden. Bis zur nächsten Gebührenkalkulation entstehen dabei für die Schülerhortkinder bei Inanspruchnahme der ersten drei Wochen der Stadtranderholung keine zusätzlichen Gebühren, da die Ferienbetreuung bisher in den Hortgebühren enthalten ist.
In der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses vom 07.03.2023 hatten Julia Pferrer und Maria Dedić vom Sachgebiet Bildung und Familie Fragen der Eltern beantwortet. Um sicherzustellen, dass alle Hortkinder dieses Jahr einen Platz bei der Stadtranderholung erhalten, werde die Kapazität um vier bis fünf Gruppen à zehn Kindern erweitert. Dies entspricht der durchschnittlichen Anzahl von 43 Kindern, die in den letzten drei Jahren in der Hort-Ferienbetreuung waren. Außerdem konnten die Kinder vom Schülerhort bereits eine Woche vor dem offiziellen Starttermin am 27.03. bei der Stadtranderholung angemeldet werden.
Die Betreuung in der Stadtranderholung erfolgt wochenweise mit festen Betreuungszeiten, zukünftig unterstützt durch die Hortmitarbeiter/-innen. Um den Eltern entgegen zu kommen, sei an einzelnen Tagen, an denen keine Ausflüge geplant seien, eine frühere Abholung möglich. Voraussetzung hierfür sei eine vorherige Absprache. Eine Zusammenfassung der Hortkinder in einer Gruppe erfolgt nicht, da die Kinder lt. Aussage von Sachgebietsleiterin Julia Pferrer nach Alter in Gruppen eingeteilt werden.
Neben den ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern bei der Stadtranderholung seien immer noch mindestens zwei oder drei hauptamtliche Betreuungskräfte auf dem Stadtranderholungsgelände. Diese Zahl wird lt. Heike Striby, Leiterin der Jugend- und Schulsozialarbeit Rheinstetten, jetzt noch erhöht. Außerdem absolvieren alle ehrenamtlichen Kräfte eine Schulung vor Beginn der Betreuung und haben einen Erste-Hilfe-Kurs, der nicht länger als zwei Jahre her ist.