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Sie wollen Ihre Grundstückseinfriedung erneuern oder erstmals eine Einfriedung errichten?

| Baurecht aktuell


Die Ausführung und die zulässige Höhe einer Einfriedung sowohl zu öffentlichen Flächen als auch zu den Nachbargrundstücken ist unter Umständen im Bebauungsplan geregelt.

Darüber hinaus sind insbesondere bei Eckgrundstücken auch verkehrs- und ordnungsrechtliche Belange zu beachten.

Sofern es keine Festsetzungen im Bebauungsplan zu seitlichen und rückwärtigen Einfriedungen gibt, gilt das Nachbarrecht von Baden-Württemberg (Privatrecht).

Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor Beginn Ihrer Baumaßnahme mit der Baurechtsbehörde in Verbindung und erkundigen sich nach der entsprechenden Rechtslage.

Anfragen können Sie per E-Mail einreichen. Die Antwort erhalten Sie ebenfalls per Mail.


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